In vielen öffentlichen Gebäuden stehen sie mittlerweile, die Luftfilter. Mittels verschiedener Techniken können sie kleinste Partikel und damit auch Viren aus der Luft filtern. Doch was ist, wenn das Gerät nicht ordentlich gewartet wird? Kann die präventive Wirkung dann umschlagen und die Maschine wird zur Keimschleuder? Ist ein Luftfilter gleichzusetzen mit einer Lüftungsanlage? Die gelten immerhin als Keimquelle bei unsachgemäßem Gebrauch.
Es stimmt, Lüftungsanlagen können von der Frischluftquelle zur Keimschleuder werden. Ohne richtige Wartung und Pflege können die Systeme krank machen. Das ist immer dann der Fall, wenn sich in der ansammelnden Feuchtigkeit Keime ansiedeln. Neben Bakterien und Pilzen können sich aber auch andere Schadstoffe ablagern, die dann immer wieder umgewälzt in die Räume gelangen.
Werden die Filter nicht regelmäßig gewechselt, kann es zum Absinken des Sauerstoffgehalts in den Wohnräumen kommen. Folglich reichern sich, bei gleichzeitig unzureichender Lüftung, Kohlendioxid und Schadstoffe an. Durch den gleichzeitig erhöhten Feuchtigkeitsgehalt der Luft kann es bei den Anwesenden im Raum zu Unwohlsein mit Kopfschmerzen und Hustenreiz kommen. Nicht alle Lüftungsanlagen sind fähig die anfallende Feuchtigkeit in der Luft (durch Atmen und Transpirieren) ausreichend abzutransportieren. Folglich kann Schimmel im Innenraum entstehen.
Doch bei den aktuell häufig aufgestellten Luftfilter-Geräten handelt es sich nicht um eine fest verbaute Anlage, sondern um eine mobile Variante zur Keimreduzierung in der Luft. Grob unterteilen lassen sich Aktivkohlefilter, HEPA-/ULPA-Filter, Feinstaubfilter und Grobstaubfilter. Für den Einsatz in der Offizin zur Eindämmung der Aerosole in der Luft kommen vor allem die HEPA-Filter in Betracht. Die Filtersysteme, die kaum größer als eine mobile Klimaanlage sind, sollten zur sicheren Filtration von Sars-CoV-2 einen H13 oder H14-Filter beinhalten.
HEPA-Filter befreien die Zuluft von Aerosolen, Viren, Milben, Pollen und Staubpartikel. HEPA steht für „High Efficiency Particulate Airfilter“ – 0,1 bis 0,3 µm große Partikel können abgeschieden werden. Sie gehören zu den Schwebstofffiltern. Es werden zwei Filterklassifizierungen unterschieden: H13 und H14. Bei einem H14 kommen von 100.000 Teilchen beispielsweise nur 5 Teilchen durch. Die Funktionsweise beruht auf einem engmaschigen Fasernetz in unregelmäßiger Anordnung, das Partikel unterschiedlicher Größe herausfiltert. Diese Filter werden im Allgemeinen in Reinräumen eingesetzt. Apotheken mit Sterillabor kennen die Filter aus den Sicherheitswerkbänken.
Zwar müssen auch hier bei den meisten Geräten die Filter regelmäßig gewechselt werden, jedoch nicht aus Angst vor einer Keimschleuder, sondern für die korrekte Funktion. Nur wenn der Filter noch ausreichend Partikel fangen und gleichzeitig genügend Strömungsluft durchlassen kann, kann davon ausgegangen werden, dass die deklarierte Filterleistung auch erbracht werden kann.
Von Luftreinigern sind die sogenannten Luftwäscher abzugrenzen. Beide Begriffe werden oft parallel verwendet. Zwar reinigen beide Gerätetypen die Luft, jedoch auf völlig unterschiedliche Art und Weise. Ein Luftreiniger saugt die Umgebungsluft an und reinigt sie mittels Filtersystemen wie HEPA-Filtern. Ein Luftwäscher arbeitet hingegen tatsächlich mit Wasser. Die angesogene Luft wird „gewaschen“ und befeuchtet. Die Luft wird allerdings nur grob gereinigt. Partikel, die kleiner als 10 µm sind, werden nicht herausgewaschen. Um Aerosole und Sars-CoV-2 aus der Luft zu filtern, sind diese Geräte ungeeignet.
Angst vor Erkältung muss man also durch den Einsatz von partikelfilternden Luftreinigern nicht haben. Die Keime, die im Netz gefangen wurden, können nicht einfach wieder in die Umgebungsluft gelangen. Hierfür müsste der Filter grob zerstört werden. Dennoch sollten die Einheiten regelmäßig gewechselt werden. Die Altfilter können im Normalfall im Hausmüll entsorgt werden. Beim Einsatz in der Industrie erfolgt die Vernichtung über den Industriemüll. Allein Filter, die Schadstoffe oder toxische Produkte enthalten, wie Filter aus Zytostatika-Laboren müssen gesondert als „chemischer Abfall“ entsorgt werden.
Anmerkung der Redaktion: In einer früheren Version des Beitrags lautete der Titel „Krank durch Luftfilter“. Wir haben den Ausdruck korrigiert und bitten, den Fehler zu entschuldigen.
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