Kostenübernahme

Erstattungsfähigkeit von pflanzlichen Arzneimitteln

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Berlin -

Nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel können unter Umständen zu Lasten der GKV eingereicht werden. Voraussetzung ist, dass sie von einem Arzt verordnet wurden. Je nach Krankenkasse werden unterschiedlich hohe Beträge übernommen. Patienten können die Kostenübernahme per Brief bei ihrer Krankenkasse beantragen.

Die Konditionen der einzelnen Krankenkassen unterscheiden sich stark. So übernimmt die AOK Niedersachsen beispielsweise 500 Euro pro Jahr für pflanzliche und anthroposophische Arzneimittel (mit einer Selbstbeteiligung von 20 Prozent). Die AOK Nordost übernimmt hingegen 50 Euro (ohne Selbstbeteiligung). Die Barmer übernimmt keine Kosten für pflanzliche Arzneimittel – eine Ausnahme bilden Schwangere, hier gibt es keine Budgetgrenze.

Eine ausführliche Liste aller Konditionen der einzelnen Krankenkassen mit Beginn der Satzungsleistung findet man beispielsweise beim Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie (BPI). Hier sind neben den Kontingenten für pflanzliche, anthroposophische und homöopathische Arzneimittel auch die einzelnen Sonderregelungen für Vitamine und Mineralstoffe aufgelistet. Patienten sollten sich zur Abklärung direkt an ihre Krankenkasse wenden.

In Anlage I der Arzneimittel-Richtlinie findet sich eine Übersicht der verordnungsfähigen, aber nicht verschreibungspflichtigen Arzneimittel. Diese können vom Arzt ausnahmsweise zur Behandlung schwerwiegender Erkrankungen verschrieben werden. Enthalten sind unter anderem Laxantien, topische Anästhetika oder Antiseptika, Antihistaminika, Vitamine und Mineralstoffe, oder Acetylsalicylsäure mit 300 mg je abgeteilter Form.

Nicht enthalten sind pflanzliche Arzneimittel. Oftmals eignen sich verschreibungsfreie Phytopharmaka jedoch als Dauertherapie bei chronischen Erkrankungen. Präparate zur Behandlung einer chronischen Bronchitis oder Sinusitis können die anhaltenden Beschwerden lindern. Da anatomische Besonderheiten, wie eine verformte Nasenscheidewand, die Öffnungen der Nebenhöhlen stark einengen können, kann es zum dauerhaften Sekretstau kommen – die Nasenatmung ist gemindert, eine ausreichende Belüftung der Nebenhöhlen ist nicht mehr gegeben.

Patienten mit chronischer Sinusitis oder chronischer Bronchitis kann die dauerhafte Einnahme von Kapseln mit ätherischen Ölen helfen. Schleimlösende und entzündungshemmende Medikamente – wie beispielsweise GeloMyrtol forte – können den Verlauf einer chronischen Bronchitis und Nasennebenhöhlenentzündung positiv beeinflussen. Besonders das Risiko einer Exazerbation kann durch dieses pflanzliche Präparat wirkungsvoll vermindert werden.

Der GeloMyrtol-Hersteller Pohl Boskamp bietet auf der Produktwebsite neben einer kompletten Liste aller gesetzlichen Kassen, die Phytopharmaka erstatten auch einen Musterbrief zum Download an. Dieser kann ausgefüllt und unterschrieben bei der jeweiligen Krankenkasse eingereicht werden. Wichtig ist, dass das Präparat verordnet wurde und die Apotheke das Verordnungsformular auch entsprechend bedruckt. Sicherheitshalber sollten Kunden sich einen Bon mit Namen ausstellen lassen. Ebenfalls bietet Pohl-Boskamp Apotheken einen Abreißblock an, welcher neben der Dosierung auch den Hinweis zur Erstattungsfähigkeit enthält.

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