Tipps für Inhaber:innen

Retaxationen: Wie können sich Apotheken schützen?

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Berlin -

Die Retaxationswelle reißt nicht ab: Viele Apothekeninhaber:innen machen sich um eine hohe Retaxquote Sorgen. Immerhin liegt der Verlust nicht selten im fünfstelligen Bereich. Auch wenn die Möglichkeit besteht, Einspruch einzulegen, bindet der Mehraufwand Personal, und die Erstattung kann mitunter Wochen dauern. Konkret: Retaxationen können Inhaber:innen in wahre Existenznot bringen. Wie können sich Apotheken vor Retaxationen schützen? Ein Überblick.

Inhaber:innen kämpfen täglich mit vielen Hürden: Lieferengpässe, Hochpreiser oder auch individuell anzufertigende Rezepturen sowie verlorene E-Rezepte sind nur einige der Stolpersteine, mit denen sie zurechtkommen müssen. Insbesondere Retaxierungen kosten die Apotheken Zeit, Geld und Personal. Schlimmstenfalls droht eine finanzielle Schieflage. Welche präventiven Maßnahmen sind möglich?

Personal schulen

Je besser Mitarbeiter:innen wissen, worauf sie bei der Belieferung von Rezepten achten sollten, umso weniger Retaxierungen sind zu erwarten. Die interne Kommunikation mit einem regelmäßigen Austausch sorgt ebenfalls dafür, dass alle auf dem aktuellen Stand sind.

Lückenlose Dokumentation

Eine detaillierte Dokumentation erleichtert einen erfolgreichen Widerspruch bei Retaxationen und dient vor allem als Nachweis, dass bei der Einlösung des Rezepts alle Vorschriften eingehalten wurden.

Rezepte bei Erhalt prüfen

Jedes Rezept sollte vom Personal vor der Belieferung auf bedeutende Formfehler, wie die Betriebsstätten- oder Arztnummer, fehlende Dokumentation oder das Überschreiten der Abgabefrist geprüft werden. Ebenso muss die Prüfung auf einzuhaltende Rabatt- und Lieferverträge erfolgen.

Retax-Versicherung

Einsprüche gegen Hochpreiser-Retaxen kosten wertvolle Zeit und haben zudem kaum Aussicht auf Erfolg. Es gibt jedoch einen Ausweg aus der Retax-Falle: eine branchengerechte Versicherung mit Hochpreiser-Retax-Schutz.

Retaxsicherer Einkauf

Da die Krankenkassen von Apotheken gemäß § 12 SGB V ein wirtschaftliches Vorgehen bei der Abgabe von Arzneimitteln fordern, sollte das Warenlager so optimiert werden, dass die jeweiligen Anforderungen bei jedem Patienten und jeder Patientin erfüllt werden können. So sollten nach Möglichkeit vorrangig rabattierte beziehungsweise preisgünstige Medikamente vorrätig gehalten werden. Ebenso sind preisgünstige Importe dem Original vorzuziehen, sowie die Vorgaben für eine wirtschaftliche Stückelung einzuhalten.

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