Steht ein Monatswechsel an, müssen sich Apotheken um die Senkung der Festbeträge kümmern. Senkt ein Hersteller den Preis für sein Präparat nämlich, so kann es in der Apotheke zu Lagerwertverlusten kommen. Was gilt es zu beachten?
Eine Senkung der Festbeträge kann die Apotheken in die Bredouille bringen; schließlich wird nur der aktuelle Erstattungspreis am Verkaufstag vergütet. Dabei kann dieser am Verkaufstag tiefer liegen als der ursprüngliche Einkaufspreis. Demnach kann ein Wertverlust der Lagerbestände entstehen.
Einige Hersteller bieten daher einen unkomplizierten Ausgleich für Lagerwertverluste an. Für Apotheken bedeutet die Lagerhaltung solcher Arzneimittel in diesem Fall kein finanzielles Risiko. Idealerweise sollte es gängige Praxis sein, die Preisdifferenz über den pharmazeutischen Großhandel oder die Industrie auszugleichen.
Allerdings gibt es zwei Herausforderungen: Zum einen bieten nicht alle Hersteller diesen Service an, zum anderen gleichen Hersteller Lagerwertverluste oft nur aus, wenn diese innerhalb eines festgelegten Zeitraums nach einer Preissenkung geltend gemacht werden. Dieser Zeitraum kann von Hersteller zu Hersteller variieren und muss von Apothekenteams im Alltagstrubel gut im Blick behalten werden.
Für Apotheken besteht bei einigen Firmen außerdem die Möglichkeit, die Lagerwertverluste direkt aus der Warenwirtschaft an den Hersteller zu übermitteln. Die Softwarehäuser ADG, ASYS, Lauer Fischer und Pharmatechnik bieten diesen Service an. Zudem besteht bei einigen Herstellern die Möglichkeit der Meldung über die Homepage. Dafür ist meist nur ein Internetzugang und eine einmalige Registrierung erforderlich, um die Apothekendaten zu hinterlegen.
Einige Hersteller sammeln die entstandenen Verluste bis zu einem bestimmten Betrag und erstellen dann eine Gutschrift. Diese wird von einigen zum Quartalsende, von anderen wiederum zum Jahresende überwiesen. Hieran wird deutlich: Die Vorgehensweise und Handhabung des Lagerwertverlustausgleichs kann je nach Unternehmen stark variieren.
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