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Importarzneimittel: Wie wird abgerechnet? Sandra Piontek, 29.10.2024 11:45 Uhr

Bei der Abrechnung von Importarzneimitteln müssen Apotheken einiges beachten. Foto: shutterstock.com/Maria-kitaeva
Berlin - 

Drohen Versorgungsengpässe oder Therapielücken, weil auf dem deutschen Markt kein entsprechendes Arzneimittel verfügbar ist, kann auf Einzelimporte zurückgegriffen werden. In solchen Fällen kann es erlaubt sein, Arzneimittel aus anderen Ländern einzuführen. Doch für die Abrechnung müssen Regeln befolgt werden. Ein Überblick.