Finanzielles Risiko

Die Krux mit den Hochpreisern Sandra Piontek, 14.10.2024 17:41 Uhr

Viele Inhaber:innen müssen bei der Bestellung eines hochpreisigen Medikamentes zunächst in Vorleistung gehen. Foto: Pure Imagination-adobestock.com
Berlin - 

Hochpreiser können Apotheken in finanzielle Schwierigkeiten bringen. Denn zunächst müssen Inhaber:innen in finanzielle Vorleistung gehen. Die Pläne von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) sehen zudem vor, die prozentuale Spanne der Apotheken von 3 auf 2 Prozent kürzen. In Bezug auf hochpreisige Arzneimittel wäre das für die Apotheken fatal.

Patientinnen und Patienten mit hochpreisigen Arzneimitteln im Medikationsplan gehören zum Apothekenalltag dazu. Abhängig von den Ärzten in der Umgebung, werden diese Präparate mehr oder weniger häufig verordnet. Das Problem: Die Apotheke muss das Medikament zunächst bis zu acht Wochen vorfinanzieren. Denn: Den Einkauf zahlt die Apotheke und das Rezept kann erst zum Monatsende abgerechnet werden. Die Zahlung über das Rechenzentrum wird wiederum circa zum 25. des Folgemonats an die Apotheke überwiesen.

Nun sieht der Entwurf des Apothekenreformgesetzes (ApoRG) des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) aber vor, den Kassenabschlag zum 1. Februar 2025 wieder auf 1,75 Euro zurückzunehmen und die prozentuale Spanne schrittweise von 3 auf 2 Prozent zu senken. Denn ausgerechnet bei den Hochpreisern soll gespart werden. Dabei scheuen sich schon jetzt etliche Inhaber:innen vor dem finanziellen Risiko, das sie mit der Bestellung solcher Präparate eingehen. Neben der finanziellen Ungewissheit schwebt auch das Retax-Risiko über jeder Abgabe und macht so die Belieferung der betroffenen Patienten unattraktiv.

Ein Hoffnungsschimmer für die Apotheken vor Ort: Bei der Verbändeanhörung im BMG wurde der Vorschlag angebracht, ob man mit dem E-Rezept die Zahlungsziele noch einmal verbessern könne. Die Fristen für die Zahlung könnten demnach verkürzt werden. Man könne auch die Kassen verpflichten, in kürzeren Abständen Abschlagszahlungen zu leisten, hieß es auf der Anhörung. Offen bleibt jedoch, ob das BMG der Forderung nachkommen wird, hier noch mit dem Gesetz eine Neuregelung zu verabschieden.