Jugendliche sind von der gesetzlichen Zuzahlung von bis zu 10 Euro pro Präparat befreit. Für viele Volljährige kommt es zu Verwunderungen, wenn sie in der Apotheke auf einmal ihr Portemonnaie zücken müssen – vor allem dann, wenn das Rezept doch vor dem 18. Geburtstag ausgestellt wurde.
Generell müssen gesetzlich Versicherte bei Rx-Arzneimitteln eine Zuzahlung von mindestens 5 und maximal 10 Euro leisten. Bei Arzneimittelpreisen zwischen 50 und 100 Euro werden 10 Prozent des Apothekenverkaufspreises fällig.
Kund:innen, die gerade erst 18 Jahre alt geworden sind wundern sich teilweise über die zu leistende Zuzahlung von 5 bis 10 Euro je Packung. Besonders ärgerlich wird dies, wenn das Rezept noch vor dem 18. Geburtstag ausgestellt wurde, die Einlösung aber erst danach erfolgt. Denn ausschlaggebend für die zu leistende Zuzahlung ist der Tag der Einlösung – nicht der Tag der Ausstellung des Rezeptes.
Ausnahme: Orale Kontrazeptiva und die Pille danach. Trotz des OTC-Switches können die Notfallkontrazeptiva Levonogestrel und Ulipristalacetat auch über das 18. Lebensjahr hinaus zu Lasten der GKV verordnet werden. Laut § 24a Sozialgesetzbuch (SGB) V „Empfängnisverhütung“ haben Versicherte bis zum vollendeten 22. Lebensjahr Anspruch auf die Versorgung mit verschreibungspflichtigen empfängnisverhütenden Mitteln und nicht verschreibungspflichtigen Notfallkontrazeptiva. Für die Kostenübernahme durch die GKV muss die Verordnung auf einem rosa Rezept erfolgen.
Generell werden nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel nur bis zum Alter von zwölf Jahren von den Kassen übernommen. Weitere sechs Jahre übernehmen die Kassen die Kosten für Kinder mit Entwicklungsstörungen. Doch es gibt Ausnahmen: Die sogenannte OTC-Ausnahmeliste gibt eine Übersicht der Wirkstoffe, die unabhängig vom Alter zu Lasten der GKV verordnet werden können. Leidet der/die Patient:in über eine der in der Auflistung genannten Krankheiten, so werden die Präparate übernommen. So können beispielsweise Antiseptika und Gleitmittel für Patient:innen mit Katheterisierung zu Lasten der GKV abgerechnet werden. Auch einzelne Vitamine und Mineralstoffe können bei entsprechender Grunderkrankung dauerhaft verordnet werden. Auch in der Rezeptur lohnt sich ab und an der Blick in die OTC-Ausnahmeliste – denn es finden sich dort beispielsweise Harnstoff und Salicylsäure.
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