OTC-Ausnahmeliste

Zink: Die Kasse zahlt

, Uhr
Berlin -

Zink-Präparate können mitunter zulasten der Kassen abgerechnet werden. Dabei gilt es jedoch zwischen Nahrungsergänzung- und Arzneimitteln zu unterscheiden und unter Umständen einen Blick auf die OTC-Ausnahmeliste zu werfen.

Zinkverbindungen sind unter Punkt 45 der OTC-Ausnahmeliste zu finden. Der G-BA legt in der Anlage I der Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL) fest, welche apothekenpflichtigen, nicht-verschreibungspflichtigen Arzneimittel aufgeführt werden und somit erstattungsfähig sind. Ausgewählt wird nach festgelegten Kriterien, beispielsweise wenn die Arzneistoffe zur Behandlung schwerwiegender Erkrankungen als Therapiestandard gelten.

Erstattungsfähig sind demnach „Zinkverbindungen als Monopräparate nur zur Behandlung der enteropathischen Akrodermatitis und durch Dialysebehandlung bedingten nachgewiesenem Zinkmangel sowie zur Hemmung der Kupferaufnahme bei Morbus Wilson.“

Hat die Praxis eine Diagnose auf dem Rezept vermerkt – eine Verpflichtung gibt es nicht –, besteht eine erweiterte Prüfpflicht für die Apotheke. Stimmt die angegebene Diagnose mit den Vorgaben der OTC-Ausnahmeliste überein, hat die Apotheke grünes Licht für die Abgabe. Gesetzliche Zuzahlung und eventuell anfallende Mehrkosten werden fällig. Außerdem sind Rabattverträge zu beachten. Gibt es keine Übereinstimmung, muss der/die Kund:in selbst für die Kosten des Arzneimittels aufkommen.

Ist keine Diagnose dokumentiert, muss die Apotheke auch nicht prüfen. Allerdings muss der Wirkstoff auf der OTC-Ausnahmeliste zu finden sein.

Zudem muss es sich um ein Arzneimittel handeln. Nichtarzneimittel – Nahrungsergänzungsmittel oder Lebensmittel – werden nicht erstattet.

Arzneimittel sind Stoffe oder Zubereitungen aus Stoffen,

  1. die zur Anwendung im oder am menschlichen oder tierischen Körper bestimmt sind und zur Heilung, Linderung oder zur Verhütung von Krankheiten oder krankhafter Beschwerden bestimmt sind oder
  2. die Menschen und Tieren verabreicht werden, um
    a) die physiologischen Funktionen durch eine pharmakologische, immunologische oder metabolische Wirkung wiederherzustellen, zu korrigieren oder zu beeinflussen oder
    b) eine medizinische Diagnose zu erstellen.

Ein Nahrungsergänzungsmittel ist ein Lebensmittel, das

  1. dazu bestimmt ist, die allgemeine Ernährung zu ergänzen,
  2. ein Konzentrat von Nährstoffen oder sonstigen Stoffen mit ernährungsspezifischer oder physiologischer Wirkung allein oder in Zusammensetzung darstellt und
  3. in dosierter Form, insbesondere in Form von Kapseln, Pastillen, Tabletten, Pillen, Pulverbeuteln oder Flüssigampullen in den Verkehr gebracht wird.

Nährstoffe wiederum sind Vitamine und Mineralstoffe, einschließlich Spurenelemente.

Newsletter
Das Wichtigste des Tages direkt in Ihr Postfach. Kostenlos!

Hinweis zum Newsletter & Datenschutz

Neuere Artikel zum Thema
Mehr zum Thema
Mehr aus Ressort
10-er Pack kann ausgeeinzelt werden
Meningokokken-B-Impfung: SSB oder Privatrezept?
Packungen in ausländischer Aufmachung
Ausnahmegenehmigung: Was gilt bei der Abgabe?

APOTHEKE ADHOC Debatte