Ab März soll das Wiederholungsrezept in Kraft treten. Vor allem chronisch kranke Personen sollen davon profitieren. Aber was bedeutet eigentlich „chronisch krank"?
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) gibt eine Richtlinie zur Definition von chronischen Erkrankungen heraus. In dieser „Chroniker-Richtlinie“ gilt als schwerwiegend chronisch krank, wer mindestens ein Jahr lang, mindestens einmal pro Quartal aufgrund ein und derselben Erkrankung ärztlich behandelt wurde. Zusätzlich muss eines der folgenden Kriterien erfüllt sein:
Personen mit schwerwiegenden chronischen Erkrankungen werden bei Zuzahlungen entlastet. Sie müssen Zuzahlungen nur bis zu einer Belastungsgrenze von einem Prozent der jährlichen Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt leisten. Für alle anderen beträgt die Belastungsgrenze zwei Prozent.
Personen mit einem GdB über 50 haben Anspruch auf einen Schwerbehindertenausweis. Hierbei handelt es sich um einen bundesweit einheitlichen Nachweis über die Schwere der Behinderung. In ihm sind eventuelle Merkzeichen festgehalten, außerdem die Dauer der Gültigkeit. Diese beträgt in der Regel fünf Jahre, eine unbefristete Ausstellung ist nur in Ausnahmefällen möglich.
Merkzeichen im Schwerbehindertenausweis
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