Wenn der Kunde nicht alle Medikamente braucht Cynthia Wegner, 17.01.2023 07:47 Uhr
Nicht selten kommen Kund:innen mit Rezepten in die Apotheke und geben an, dass sie eins oder gar mehrere der verordneten Arzneimittel nicht benötigen. Grundsätzlich ist das Streichen von Medikamenten auf der Verordnung kein Problem – allerdings sollten im Beratungsgespräch einige Dinge dazu erklärt werden.
Werden verordnete Arzneimittel nicht benötigt, müssen Kund:innen diese nicht zwingend kaufen. Häufig kommt es zum Beispiel vor, dass im Akutfall zu einem Schmerzmittel ein Protonenpumpen-Inhibitor (PPI) verordnet wird – dieser wird jedoch bereits als Dauermedikation eingenommen. Daher wird der verordnete Magenschutz nicht benötigt.
In der Apotheke kann das nicht benötigte Medikament gestrichen werden, sodass für die Krankenkasse erkennbar ist, dass der/die Kund:in das Medikament nicht erhalten hat. Dann muss auch keine Zuzahlung für das betroffene Arzneimittel geleistet werden.
Erst aufklären, dann streichen
Allerdings gehen viele Kund:innen davon aus, dass sie das Rezept dann wieder mitnehmen können, um das übrige Medikament bei Bedarf später noch erhalten zu können. Hier ist im Beratungsgespräch Aufklärungsarbeit zu leisten: Denn ist das Medikament einmal gestrichen, muss bei Bedarf in der Arztpraxis ein neues Rezept ausgestellt werden. Es lohnt sich daher immer auf diesen Umstand aufmerksam zu machen, bevor der Stift angesetzt wird. Viele Kund:innen überlegen es sich dann nochmal, um den zusätzlichen Gang zum Arzt/zur Ärztin zu umgehen.
Entscheidet sich der Kunde für eine Streichung des Medikaments, so sollte dies auf dem Rezept begründet werden, um Unklarheiten zu vermeiden. So kann beispielsweise der Hinweis „Streichung auf Kundenwunsch“ auf die Verordnung aufgebracht werden. Zudem kann es sinnvoll sein, dass der/die Verordnerin über die Nicht-Mitnahme informiert wird.
Ansonsten kann der/die Patient:in bei einer zeitnahen Neuverordnung Probleme bekommen, da die Praxis davon ausgeht, dass noch ausreichende Mengen vorhanden sein müssten. Vor allem bei kritischen Wirkstoffen wie Schlafmitteln oder Psychopharmaka kann dieser Hinweis wertvoll sein.