Schwierige Arztrücksprache

Was tun bei Chloramphenicol?

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Berlin -

In der Ausbildung lernt kaum noch eine angehende PTA den Wirkstoff Chloramphenicol mehr kennen. Das Antibiotikum gilt in dermalen Zubereitungen als obsolet und sollte nur noch in Einzelfällen als Reserveantibiotikum eingesetzt werden. Für die meisten Indikationen stehen ausreichend Alternativen zu Verfügung. Bevor jedoch Erythromycin, Metronidazol & Co. verarbeitet werden dürfen, muss die Apotheke Rücksprache mit dem Arzt halten. Gut, wenn diese schriftlich dokumentiert wird – denn weicht der Mediziner nicht von seiner Ausgangsverordnung ab, so muss die Apotheke beliefern. Der Patient sollte über die Risiken des Arzneistoffes aufgeklärt werden. Hier findet sich ein Download zu erleichterten Arztrücksprache.

Jede Rezeptur muss in der Apotheke auf Plausibilität geprüft werden. Hierzu gehört neben der korrekten Dosierung auch generell die Art des Wirkstoffes. Einige Rezeptursubstanzen wie Blei und Quecksilber dürfen nicht mehr verarbeitet und abgegeben werden. Andere Substanzen gelten als obsolet – bevor eine Herstellung erfolgt, sollte Rücksprache mit dem Arzt bezüglich möglicher Alternativen gehalten werden. Ein Beispiel für solche Ausgangsstoffe ist Resorcin. Das keratolytisch und antiseptisch wirkende Phenol besitzt eine Negativmonographie – das bedeutet, der Arzt muss vor der Herstellung eine schriftliche Einwilligung geben. Das NRF bietet entsprechende Arbeitshilfen. Früher häufig mit dem Wirkstoff Chloramphenicol kombiniert, findet Resorcin kaum noch Anwendung. Auch Chloramphenicol darf nur noch in Einzelfällen abgegeben werden, das Antibiotikum wird meist mit anderen Wirkstoffen verordnet. Apotheker und PTA sollten bei Vorlage einer entsprechenden Verordnung Kontakt mit dem Arzt aufnehmen.

Warum ist Chloramphenicol problematisch?

Chloramphenicol ist ein Antibiotikum mit breitem Wirkspektrum gegen grampositive und gramnegative Erreger. Heute wird es nur noch als Reserveantibiotikum angewendet, wenn andere Therapien versagen. Der Grund: das schlechte Nebenwirkungsprofil. Heute ist eine ambulante Anwendung lediglich im ophthalmologischen Bereich gerechtfertigt. Zu den Hauptindikationen gehören Bindehaut- und Hornhautinfektionen. Auch bei problematischen Verläufen bei Konjunktivitis, Keratitis, Keratokonjunktivitis oder Blepharitis kommt der Arzneistoff zum Einsatz. Das NRF bietet eine Rezeptur zur Anwendung am Auge: NRF 15.10. – Chloramphenicol-Augentropfen 0,25 Prozent / 0,5 Prozent.

Obwohl die am Auge angewendeten Chloramphenicol-Dosen sehr gering sind, klärt das NRF über seltene, aber schwerwiegende Nebenwirkungen auf. Hierzu zählen: irreversible, dosisunabhängige Panzytopenie oder aplastische Anämie, Leukozytopenie und Thrombozytopenie. Irreversible Formen können nach einer Latenzzeit von Wochen und Monaten auftreten.

Apotheker lehnen Rezepturen ab

Die Arzneimittelkommission Deutscher Apotheker (AMK) und die Kommission des NRF lehnen die Erarbeitung von Rezepturvorschriften mit Chloramphenicol ab. Sie kritisieren die Anwendung über den seltenen Einzelfall hinaus. Trotz breiter Ablehnung ist die fachliche Diskussion kontrovers. Bei Vorlage einer Verordnung sollten PTA und Apotheker stets bedenken, dass eine Rezepturherstellung nur im Ausnahmefall bei strenger Indikationsstellung und nach ärztlicher Nutzen-Risiko-Beurteilung infrage kommt. In der Pädiatrie besteht keine dermatologische Indikation.

Mehrere Wirkstoffe und Chloramphenicol

Beispielrezeptur:

Chloramphenicol 2,0 g
Ammoniumbituminosulfonat 1,0 g
Betamethasonvalerat 0,1 g
Weiche Zinkpaste
Basiscreme aa ad 100 g

Chloramphenicol an sich ist in Salben bereits problematisch. Liegt ein Rezept mit diesem Wirkstoff vor, so sind häufig noch weitere wirksame Substanzen enthalten. Eine desöfteren vorkommene Kombination: Chloramphenicol mit Ammoniumbituminosulfonat, Kortison und Zink. Hier bleibt nichts anderes übrig, als mit dem Arzt über die Herstellung von zwei getrennten Rezepturen zu sprechen.

Um eine plausible Herstellung mit ausreichend langer Laufzeit zu garantieren, sollte der Arzt auch über den Austausch der Wirkstoffe informiert werden. Betamethasonvalerat kann gegen das stabilere -dipropionat ausgetauscht werden. Auch wenn pH-abhängige Wirkungen in wasserfreien Zubereitungen eher weniger zu erwarten sind, sollte der Wirkstoffaustausch unter Anpassung der Dosierung erfolgen. Die Dosierung von Ammoniumbituminosulfonat ist so gering gewählt, dass eine Wirkung fragwürdig bleibt. Der Arzt könnte darauf hingewiesen werden. Eine Erhöhung auf 5 Prozent wäre therapeutisch sinnvoll. Somit würde sich folgende erste Teilrezeptur ergeben:

Angepasste Rezeptur Teil 1:

Betamethasondipropionat 0,05 g
Ammoniumbituminosulfonat 5,0 g
Weiche Zinkpaste ad 100 g

Chloramphenicol und Ichtyol sowie das Kortison gehen an sich keine Wechselwirkungen ein, dennoch sollte das Antibiotikum ausgetauscht werden. Je nach Indikation wäre der Austausch durch Erythromycin oder Metronidazol möglich. Unter NRF 11.138. existiert eine Rezeptur mit beiden Wirkstoffen in Kombination.

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