Entlassrezepte bergen aufgrund von Formfehlern ein hohes wirtschaftliches Risiko und sorgen in den Apotheken immer wieder für Probleme. Zwar besteht die Möglichkeit das Entlassrezept als Privatrezept zu behandeln, doch das gilt nur in Ausnahmefällen. Unter anderem muss die verschreibende Person nicht erreichbar sein. Aber was bedeutet „nicht erreichbar“?
Fehlerhafte Entlassrezepte dürfen von der Apotheke geheilt werden. Aber nur Papierrezepte. Für E-Rezepte besteht keine Korrekturmöglichkeit. Ein Entlassrezept kann als Privatrezept behandelt werden, wenn: es fehlerhaft und nicht heilbar ist oder es fehlerhaft ist und nur nach Rücksprache mit der verschreibenden Person geändert werden kann, diese aber nicht erreichbar ist.
Was bedeutet nicht erreichbar und wie viele Kontaktversuche müssen unternommen werden? Letzteres ist ohnehin schwierig, wenn Entlassrezepte am Freitagnachmittag oder Wochenende in der Apotheke vorgelegt werden und die Klinik weit entfernt ist. Apotheken müssen jedoch mindestens einen Kontaktversuch unternehmen und den Misserfolg dokumentieren. Ob ein zweites Mal Kontakt aufgenommen werden muss, ist vertraglich offen. Die Entscheidung ist individuell. Lässt der Gesundheitszustand des/der Patient:in keinen zweiten Kontaktversuch zu oder wurde bereits in einem anderen Fall versucht am selben Tag Kontakt zur verschreibenden Person aufzunehmen, wird ein erneuter Versuch nicht nötig sein.
Diese Fehler können auf Papierrezepten geheilt werden
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