Unterschiedliche Umsetzungszeitpunkte

Wann kommt der Hash-Code zur Anwendung?

, Uhr
Berlin -

Der Hash-Wert muss seit dem 1. Juli auf Cannabis-Verordnungen aufgedruckt werden. Diese Regelung tritt durch die Änderungen der Technischen Anlage 1 in Kraft. Doch nicht nur bei Dronabinol & Co. muss dieser Code vermerkt werden. Die Umsetzungszeitpunkte sind je nach Rezept unterschiedlich.

Neben Cannabis-Verordnungen müssen auch Verordnungen über parenterale Zubereitungen, Rezepturen und Abfüllungen, sowie Rezepturen und Teilmengen aus Fertigarzneimitteln im Rahmen der Substitution mit dem Hash-Code bedruckt werden. Die im Hash-Code hinterlegten Daten dienen als Berechnungsgrundlage bei der Abrechnung. Z-Datensätze sollen beispielsweise bislang nicht standardisiert abrechenbare Teilmengen von Fertigarzneimitteln oder Rezepturen wie etwa Substitutionsarzneimittel genauer abbilden.

Bei Cannabis diene die Erfassung der zusätzlichen Daten als Basis für zukünftige Preis- und Vergütungsverhandlungen. Bereits bei der Bekanntgabe der neuen Anlage 10 wurde die verpflichtende Angabe des Z-Datensatzes festgehalten. Beim Hash-Code handelt es sich um eine 40-stellige Zahl, die die Papierverordnung mit den elektronisch übermittelten Abrechnungsdaten verknüpft. Gedruckt wird der Code in die 2. und 3. Taxzeile.

Cannabis

Seit dem 1. Juli müssen sowohl Rezepte über Cannabisabfüllungen als auch über Cannabisrezepturen mit dem Hash-Code versehen werden. Die Bildung der Ziffernfolge regelt die Technische Anlage 1 zur Arzneimittelabrechnungsvereinbarung gemäß § 300 Absatz 3 SGB V unter 4.14 „Abrechnung von Papierrezepten mit elektronischen Zusatzdaten und Hashwert und E-Rezepten mit Zusatzdaten“.

Rezepturen

Auch Rezepturen und Abfüllungen sollen grundlegend mit einem Hash-Code versehen werden. Die Bedruckung erfolgt jedoch frühestens ab dem 1. Januar 2022. Für Rezepturen nach § 5 Absatz 3 Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV) gilt die PZN 09999011.Für Abfüllungen gilt die Sonder-PZN 06460702.

Parenterale Zubereitungen

Bei Infusionsbeuteln, Schmerzpumpen & Co. ist der Hash-Code kein neues Thema – hier wird die Ziffernfolge bereits seit dem 1. August 2012 angewendet. Die Grundlage für die Regelung bildet die Anlage 3.

Wirtschaftliche Einzelmengen

Bei einer verordneten Auseinzelung kommt der Hash-Code seit dem 1. April zur Anwendung. Die Sonder-PZN lautet: 02567053. Bei patientenindividuellen Teilmengen, wie Wochenblistern ist die Bedruckung des Codes seit Juli Pflicht. Die Sonder-PZN lautet 02566993.

Substitution

Bei der Abgabe von unveränderten Teilmengen aus Fertigarzneimitteln im Rahmen der Substitution muss der Code ebenfalls seit dem 1. Juli aufgedruckt werden:

  • Methadon – PZN 09999086 (Anlage 4)
  • Levomethadon – PZN 02567107 (Anlage 5)
  • Buprenorphin – PZN 02567113 (Anlage 6)
  • Buprenorphin/Naloxon – PZN 02567136 (Anlage 7)

Bei Rezepturen im Rahmen der Substitution wird der Hash-Code ab dem 1. Januar 2022 fällig.

  • Methadon – PZN 09999086 (Anlage 4)
  • Levomethadon – PZN 02567107 (Anlage 5)
Newsletter
Das Wichtigste des Tages direkt in Ihr Postfach. Kostenlos!

Hinweis zum Newsletter & Datenschutz

Neuere Artikel zum Thema

APOTHEKE ADHOC Debatte