Vitamin D zu Lasten der GKV Alexandra Negt, 26.11.2021 14:52 Uhr
Vitamin D gehört zu den Bestsellern der Nahrungsergänzungsmittel. Vor allem im Winter ist das Vitamin, welches streng genommen zu den Hormonen gehört, besonders gefragt. Doch kann Vitamin D auch zu Lasten der Krankenkasse verordnet werden? Oder muss hierfür zunächst der Vitamin-D-Spiegel im Blut bestimmt werden?
Das fettlösliche Vitamin D ist gefragt. Kein Wunder, denn Vitamin D3, auch Cholecalciferol genannt, ist an zahlreichen Stoffwechselvorgängen beteiligt. Nicht nur für das Immunsystem ist eine ausreichende Aufnahme wichtig, auch für den Knochenaufbau und -erhalt spielt Vitamin D3 eine wichtige Rolle. Darüber hinaus gelten bestimmte Genuss- und Arzneimittel als direkte oder indirekte Vitamin-D-Räuber. So vermindert Alkohol allgemein die Vitaminaufnahme. Die dauerhafte Einnahme von Cortisonen schädigt den Knochen, sodass der Körper eine erhöhte Vitamin-D-Zufuhr benötigt.
Kann Vitamin D in Ausnahmefällen zu Lasten der GKV verordnet werden?
Vitamin D ist bis zu einer gewissen Dosierung rezeptfrei erhältlich. Die Preisspannen dieser Präparate sind groß. Neben Mono- gibt es auch Kombipräparate – vor allem mit Vitamin K und Calcium. Auch bei den Darreichungsformen gibt es zahlreiche unterschiedliche Varianten. Ob nun Tabletten, Kapseln, Sprays oder Kaugummis – der/die Kund:in hat die Wahl.
Doch auch verschreibungspflichtige Präparate sind am Markt. Diese sind so hoch dosiert, dass sie der Behandlung von Vitamin-D-Mangelzuständen dienen. So werden beispielsweise Produkte mit 20.000 I.E. zur Einleitung einer Vitamin-D-Therapie eingesetzt. Der/die Patient:in nimmt einmalig 10 Kapseln auf einmal ein. Kommt es zu einer Langzeitbehandlung, müssen die Calciumspiegel im Serum und im Urin regelmäßig überwacht werden und die Nierenfunktion durch Messung des Serumcreatinins überprüft werden. Je nach Vitamin D Status empfehlen die Ärzt:innen auch eine wöchentliche Einnahme.
OTC-Ausnahmeliste
Auf der OTC-Ausnahmeliste findet sich auch Vitamin D. Die Verordnung von verschreibungsfreiem Vitamin D ist somit als Monopräparat oder als Kombinationspräparat mit Calcium (mindesten 300 mg je abgeteilter Einheit) in folgenden Fällen möglich:
- Behandlung der manifesten Osteoporose
- Innerhalb einer mindestens sechsmonatigen Steroidtherapie (mindestens 7,5 mg Prednisolonäquivalent)
- Im Rahmen einer Bisphosphonat-Behandlung
Die Verordnung von verschreibungspflichtigen Vitamin-D-Präparaten zu Lasten der GKV ist hingegen nur bei einem nachgewiesenen Mangel möglich. Die Verordnung dieser hochdosierten Vitamin D-Präparate wird nur Patienten mit Risikofaktoren empfohlen. Beispielsweise, wenn der Mangel über die Ernährung und UV-Exposition nicht ausgeglichen werden kann.