Jumbopackung

Vigantol 200 Stück: Was wird geliefert?

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Berlin -

OTC-Arzneimittel zulasten der GKV: Apothekenpflichtige Arzneimittel mit Vitamin D werden unter bestimmten Voraussetzungen von den Kassen erstattet. Wie sieht es aber bei Packungen außerhalb des Normbereichs aus? Dürfen die Rezepte beliefert werden oder wird eine neue Verordnung benötigt?

Vigantol 1000 I.E. ist als apothekenpflichtiges Arzneimittel in drei Packungsgrößen auf dem Markt. Die N2-Packung enthält 50 Stück, 100 Tabletten sind in der N3. Die Packung zu 200 Tabletten ist ohne Normkennzeichen gelistet. Da Vitamin D auf der OTC-Ausnahmeliste aufgeführt ist, die vom Gemeinsamen Bundesausschuss erstellt wird, können die Arzneimittel zu Lasten der GKV abgerechnet werden.

„Vitamin D ist als Monopräparat bei ausreichender Calciumzufuhr über die Nahrung nur zur Behandlung der manifesten Osteoporose, nur zeitgleich zur Steroidtherapie bei Erkrankungen, die voraussichtlich einer mindestens sechsmonatigen Steroidtherapie in einer Dosis von wenigstens 7,5 mg Prednisolonäquivalent bedürfen“, oder einer Bisphosphonattherapie erstattungsfähig.

Apotheken müssen jedoch bei der Abgabe die Packungsgrößenverordnung (PackungsV) beachten. Für Vitamine gelten je abgeteilter oraler Darreichungsform folgende Messzahlen: N1 16 bis 24 Stück, N2 45 bis 55 Stück und N3 95 bis 100 Stück. Vigantol zu 200 Tabletten liegt somit außerhalb des Normbereiches und kann als Jumbopackung bezeichnet werden, deren Erstattung ausgeschlossen ist. In der PackungsV heißt es: „Packungen, deren Inhalte die jeweils größte der auf Grund dieser Verordnung bezeichneten Packungsgröße übersteigen, dürfen nicht zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung abgegeben werden.“ Auch im Sozialgesetzbuch (SGB V) ist eine entsprechende Vorgabe zu finden.

Eine neue Verordnung ist dennoch nicht nötig, denn Apotheken können zwei Packungen zu je 100 Tabletten (N3) abgeben. Dies ist im Rahmenvertrag § 6 zu finden: „Überschreitet die nach Stückzahl verordnete Menge die größte für das Fertigarzneimittel festgelegte Messzahl, ist nur die nach der geltenden PackungsV aufgrund der größten Messzahl bestimmte größte Packung oder ein Vielfaches dieser Packung, jedoch nicht mehr als die verordnete Menge abzugeben. Ein Vielfaches der größten Packung darf nur abgegeben werden, soweit der Vertragsarzt durch einen besonderen Vermerk auf die Abgabe der verordneten Menge hingewiesen hat.“

Der Nachteil liegt dann jedoch beim Kunden. Gibt die Apotheke zwei Packungen zu je 100 Tabletten ab, wird die Rezeptgebühr auch zweimal fällig.

Vitamin D3 oder Colecalciferol ist kein essentielles Vitamin, denn es wird in der Haut gebildet. Nimmt man es chemisch ganz genau, ist Vitamin D3 die Vorstufe eines Hormons: Colecalciferol zählt zu den Secosteroiden und wird über Zwischenstufen zum Hormon Calcitriol, der physiologisch aktiven Form des Vitamin D. Vor Kurzem hatte das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) neue Empfehlungen zu Höchstengen in Nahrungsergänzungsmitteln bekanntgegeben. Für das Sonnenvitamin wurde der Höchstmengenvorschlag von bisher 5 µg auf 20 µg erhöht.

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