Import/Original

Verrumal: 13 ml = 14 ml?

, Uhr
Berlin -

Original und Import gelten sozialrechtlich als identisch. Aber ist dies auch so, wenn ein und dasselbe Arzneimittel in unterschiedlichen Packungsgrößen vertrieben wird? Prominentes Beispiel ist Verrumal (Fluorouracil/Salicylsäure, Almirall Hermal).

Verrumal ist im Original zu 14 ml im Handel. Die Lösung wird zur Behandlung von vulgären Warzen und planen, juvenilen Warzen der Extremitäten aufgetragen. Der Apothekenverkaufspreis für das verschreibungspflichtige Arzneimittel liegt bei 21,28 Euro. Zuletzt gab es für das Original zum 1. September eine Preissenkung, ausgehend von 23,65 Euro. Reimporte kommen zu 13 ml Gesamtmenge von Emra, Eurim, Kohlpharma und Gerke. Die Preise variieren zwischen 21,52 Euro und 21,73 Euro.

Rabattverträge gibt es nicht, weder Originator noch Parallelimporteure halten Zuschläge seitens der Kassen. Obwohl die Packungen unterschiedliche Füllmengen enthalten, tragen alle das Kennzeichen der Normgröße 2. Laut Packungsgrößenverordnung (PackungsV) Anlage 1 gilt für Warzenmittel – Lösungen und andere Flüssigkeiten – N1 mit 8 ml, N2 mit 13 ml und N3 mit 15 ml.

In Zeiten von Lieferengpässen fallen einige Arzneimittel aus, so auch Verrumal-Importe. Was ist zu tun, wenn der verordnete Reimport nicht lieferbar ist? Apotheker dürfen laut Rahmenvertrag einen Austausch vornehmen. Zu beachten ist dabei § 4 „Auswahl preisgünstiger Arzneimittel“. Das Ersatzpräparat muss unter anderem die Punkte gleicher Wirkstoff, identische Wirkstärke und Packungsgröße, gleiche oder austauschbare Darreichungsform oder Zulassung für ein gleiches Anwendungsgebiet erfüllen. Für die identische Packungsgröße gilt: „Als identisch gelten auch Packungsgrößen, die nach der geltenden Fassung der Rechtsverordnung nach § 31 Absatz 4 Sozialgesetzbuch (SGB V) (PackungsV) dem gleichen Packungsgrößenkennzeichen zuzuordnen sind.“

Hier liegt die Antwort: Original und Import ist die Normgröße 2 zugeordnet, somit kann auch bei Importverordnung zu 13 ml das Original zu 14 ml abgegeben werden.

Der Arzneiliefervertrag der Ersatzkassen erlaubt zudem einen Austausch auf einen höherpreisigen Import oder das Original, wenn der verordnete Import oder ein Importarzneimittel, das nicht teurer ist als das Verordnete, nicht lieferbar ist. Ist dies der Fall, muss vor der Abgabe Rücksprache mit dem Arzt gehalten werden. Dies ist auf der Verordnung zu dokumentieren und abzuzeichnen. Außerdem muss das entsprechende Sonderkennzeichen aufgedruckt und ein Defektbeleg vom Reimporteur eingeholt werden, der die Nichtverfügbarkeit des Importarzneimittels dokumentiert. Der Defektbeleg vom Großhandel wird meist von den Kassen nicht anerkannt. Genau hier liegt das Problem, denn die Reimporteure weigern sich in vielen Fällen, den Beleg auszustellen.

Für Verrumal sind nicht nur Reimporte im Handel, sondern seit Februar auch ein Generikum. Dermapharm hat die Kombination Fluorouracil und Salicylsäure unter dem Namen Verrucutan 5 mg/g + 100 mg/g Lösung zur Anwendung auf der Haut zu 14 ml auf dem Markt.

Newsletter
Das Wichtigste des Tages direkt in Ihr Postfach. Kostenlos!

Hinweis zum Newsletter & Datenschutz

Mehr zum Thema
Mehr aus Ressort
10-er Pack kann ausgeeinzelt werden
Meningokokken-B-Impfung: SSB oder Privatrezept?
Packungen in ausländischer Aufmachung
Ausnahmegenehmigung: Was gilt bei der Abgabe?

APOTHEKE ADHOC Debatte