Rückrufwelle

Valsartan: Neues Rezept – sonst Retax

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Berlin -

Was darf ich noch abgeben? Das ist die Frage, die im Zusammenhang mit Verordnungen über Valsartan angesichts der aktuellen Lage aufkommt. Inzwischen haben 16 Unternehmen ihre Valsartan-haltigen Arzneimittel zurückgerufen. Wie können Rezepte retaxsicher beliefert werden?

Ursache für die Rückrufwelle ist eine Wirkstoffverunreinigung mit der möglicherweise krebserregenden Substanz N-Nitrosodimethylamin (NDMA). Betroffen sind Arzneimittel, deren Wirkstoff vom chinesischen Hersteller Zhejiang Huahai Pharmaceutical stammt. In den Apotheken häuft sich Ware, die in Quarantäne gestellt werden muss und nicht mehr abgegeben werden darf. Knapp werden hingegen Packungen, die nicht betroffen sind. Was darf noch geliefert werden? Fakt ist in jedem Fall, dass Apotheken ohne gültige Verordnung keinen Umtausch vornehmen dürfen. Wenn Kunden das zurückgerufene Valsartan umtauschen wollen, brauchen sie ein neues Rezept.

Welche Hersteller sind nicht betroffen? Novartis, Aurobindo, TAD und Mylan dura enthalten keinen Wirkstoff der chinesischen Firma. Bislang wurden auch die Monopräparate Valsartan Basics (alle Stärken) und Valsartan CT (80 und 320 mg) sowie die Kombinationen Valsartan-ratiopharm comp. 120/12,5 mg, Valsartan comp. AbZ 120/12,5 mg und Valsartan comp. CT 320/12,5 mg.

Welche Rabattverträge gibt es?

  • TK: Valsartan AbZ, Heumann und TAD sowie Valsartan/HCT von AbZ, Puren und TAD
  • DAK: Valsartan AbZ, Heumann, TAD sowie Valsartan/HCT von AbZ, Puren, TAD
  • AOK: Valsartan und Valsartan/HCT sind exklusiv an TAD vergeben, einzige Ausnahme ist die AOK Nordost, hier ist Valsartan Heumann exklusiver Partner
  • Barmer: Valsartan Mylan dura sowie die Bietergemeinschaften Heumann/Heunet und Teva/Ratiopharm, die Kombination Valsartan/HCT wurde an Aurobindo, TAD und die Bietergemeinschaft Teva/Ratiopharm vergeben.

Was darf geliefert werden?

Liegt eine Wirkstoffverordnung vor und existiert dazu ein Rabattvertrag, muss dieser beliefert werden. Kann dieser aufgrund eines Lieferengpasses nicht bedient werden, dürfen Apotheken eines der drei preisgünstigsten Arzneimittel abgeben. Analog verhält es sich, wenn kein Rabattvertrag vorliegt. Ist keines dieser Arzneimittel lieferbar, benötigt die Apotheke ein neues Rezept. Im konkreten Fall gehören die verbliebenen Produkte in der Regel nicht zu den günstigsten.

Liegen eine namentliche Verordnung und dazu ein Rabattvertrag vor, muss entsprechend abgegeben werden. Ist das rabattierte Präparat jedoch nicht lieferbar, kann die Apotheke unter Verwendung des Sonderkennzeichens 02567024 und dem Faktor 2 „Rabattarzneimittel nicht lieferbar“ auf das verordnete Arzneimittel oder eines der drei preisgünstigsten oder einen Import entsprechend § 5 Rahmenvertrag ausweichen. Ist nur eine Versorgung mit Arzneimitteln möglich, die nicht zu den drei preisgünstigsten gehören, ist ein neues Rezept nötig.

Ist das namentlich verordnete Arzneimittel von der Substitution durch Setzen des Aut-idem-Kreuzes ausgeschlossen, ist bei Nichtverfügbarkeit ein neues Rezept nötig. Wird eine neue Verordnung vom Arzt ausgestellt, ist darauf zu achten, dass eines der vom Rückruf nicht betroffenen Präparate rezeptiert wird. Allerdings ist darauf zu achten, dass beim Original erhebliche Aufzahlungen von bis zu 90 Euro fällig werden.

TAD teilt auf Nachfrage mit, als führender Vertreiber von Valsartan-Produkten in Deutschland „alles daran zu setzen, die Produktion zu erhöhen um die Nachfrage zu befriedigen und damit sicherzustellen, dass sichere und qualitativ hochwertige Produkte auf dem deutschen Markt verfügbar sind“.

Eine Übersicht mit den betroffenen und nicht betroffenen Präparate zum Download finden Sie hier.
Wie gehen Sie jetzt mit Valsartan um? Beliefern Sie die Rezepte oder rufen Sie die Ärzte an? Bevorraten Sie sich mit Präparaten der Firmen, die nicht betroffen sind? Jetzt mitdiskutieren im LABOR von APOTHEKE ADHOC!

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