Trinknahrung – Für wen ist sie geeignet und wie wird abgerechnet? Benedikt Richter, 30.04.2019 14:15 Uhr
Wenn Patienten innerhalb kürzester Zeit viel Gewicht verlieren, an Appetitlosigkeit oder Problemen beim Kauen leiden oder schlichtweg Nahrung verweigern, kommt sie ins Spiel: hochkalorische Trinknahrung. Worin unterscheiden sich die einzelnen Produkte? Was kann empfohlen werden? Wann zahlt die Krankenkasse das Produkt? Ein kurzer Überblick.
Lebensmittel für besondere medizinische Zwecke, auch bilanzierte Diäten genannt, werden entweder parenteral per Sonde oder enteral appliziert. Die enterale Ernährung mittels Trinknahrung kann ohne weitere Hilfsmittel erfolgen und wird daher auch von Patienten oder deren Angehörigen in der Apotheke verlangt. Im Handel befinden sich flüssige Darreichungsformen zum Trinken und Cremes zum Löffeln.
Zum Einsatz kommen bilanzierte Diäten bei Patienten mit bestehender oder drohender Mangelernährung. Auch Erkrankungen wie Nahrungsmittelallergien, Fettverwertungsstörungen oder Niereninsuffizienz können ihren Einsatz nötig machen. Von ihrer Verwendung abzusehen ist bei Kindern unter drei Jahren. Die Produkte können ohne Rezept von Patienten oder ihren Angehörigen erworben werden. In einigen Fällen übernehmen auch die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten.
Die Erstattungsfähigkeit hängt von der Diagnose des Arztes ab und wird durch § 31 Sozialgesetzbuch (SBG V) und § 21 Arzneimittel-Richtlinie geregelt. Bei der Abrechnung muss die Apotheke die gültigen Vertragspreise beachten, die in den einzelnen Bundesländern variieren können, und klären, ob eine Genehmigung erforderlich ist.
Oft unterscheiden sich die Präparate maßgeblich in ihrem Energiegehalt. Ein Blick auf die Zusammensetzung lohnt sich. Laut Arzneimittel-Richtlinie müssen sie eine Energiedichte von mindestens 1 kcal/ml abdecken. Viele Hersteller bieten sogar 2,0 bis 2,4 kcal/ml. Außerdem sind die Menge und das Verhältnis von Kohlenhydraten, Eiweißen, Fetten und weiteren Bestandteilen unterschiedlich zwischen den einzelnen Anbietern. So existieren beispielsweise Produkte mit erhöhtem Eiweißzusatz oder auch Varianten mit oder ohne Ballaststoffe.
Die Dosierung richtet sich nach Energiebedarf und sollte vom Arzt festgelegt werden. Bei hochkalorischen Produkten ist eine Dosierung von ein bis zwei Drinks pro Tag als ergänzende und vier bis fünf Drinks als ausschließliche Ernährung empfohlen. Die Produkte sind nach Öffnen im Kühlschrank zu lagern und innerhalb von 24 Stunden zu verbrauchen. Es wird empfohlen, sie in kleinen Schlucken über den Tag verteilt über einen Zeitraum von mindestens zehn bis zwölf Wochen zu sich zu nehmen.
Viele Hersteller bieten mittlerweile sowohl herzhafte als auch süße Geschmacksrichtungen an. Sollte einem Patienten aber keiner davon zusagen, kann auch auf geschmacksneutrale Produkte ausgewichen werden, die sogar zum Kochen, als Zugabe in Suppen oder Saucen geeignet sind und bis 70°C erhitzt werden können. Das Internet bietet Foren von Patienten und Websites der Hersteller mit Rezepten und Ideen.