Freie Heilfürsorge
Sonderrezepte: Polizei vs. Bundespolizei Nadine Tröbitscher, 10.03.2025 07:26 Uhr
Berlin -
Anspruchsberechtigte der Freien Heilfürsorge der Polizei Berlin sind grundsätzlich Selbstzahler. Anders sieht es bei der Bundespolizei (BPol) aus – es gelten die gleichen Vorgaben wie für gesetzlich Versicherte. Apotheken müssen einige Unterschiede im Blick behalten.