Apotheker müssen bei der Abgabe und Rezeptkontrolle viele Dinge im Blick haben und die Details der Verordnung buchstäblich mit bloßem Auge scannen. Mögliche Retaxfallen können auch Arzt- und Betriebsstättennummer sein. Die Zahlenkombinationen sind häufig die Schwachstelle von Fälschern; wer genau hinsieht, kann Manipulationen aufdecken. Zudem sind die Nummern in einigen regionalen Lieferverträgen Pflichtbestandteile des Arztstempels.
Die lebenslange Arztnummer (LANR) besteht aus neun Ziffern und wird an jeden Arzt und Psychotherapeuten vergeben, der für die vertragsärztliche Versorgung zugelassen ist. Das bedeutet, nur wer eine LANR besitzt, kann auch mit den Krankenkassen abrechen. Zuständig ist die Kassenärztliche Vereinigung (KV). Die LANR wird einmalig vergeben, bleibt ein Leben lang bestehen und ist ortsunabhängig. Ein Arzt kann jedoch mehrere LANR besitzen, wenn er auch mehreren Fachgruppen angehört – die ersten sieben Ziffern bleiben jedoch stets gleich. Die ersten sechs Ziffern identifizieren den Arzt ein Leben lang, Ziffer 7 ist die sogenannte Prüfziffer, die Zahlen 8 und 9 dienen als Fachgruppenschlüssel und unterscheiden Versorgungsbereiche, Fachgebiete und Schwerpunkte.
Zahnärzte, Bundeswehrärzte und Hebammen erhalten keine LANR, sie verwenden stattdessen die Ziffern 999999900. Die Nummer ist links neben dem Ausstellungsdatum zu finden und kann zudem Bestandteil des Arztstempels sein. Vorgeschrieben ist dies beispielsweise in Bayern bei Verordnungen über den Sprechstundenbedarf. In vielen anderen regionalen Lieferträgen ist die LANR im Vertragsarztstempel kein Muss, sondern ein Plus.
Neben der LANR ist auch die Betriebsstättennummer (BSNR) auf der Verordnung zu finden. Beide Zahlenkombinationen sind durch das Vertragsarztrechtsänderungsgesetz (VÄndG) rechtlich für alle hiesigen kassenärztlichen Praxen vorgeschrieben. LANR und BSNR ersetzen die alten KV-Abrechnungsnummern. Zahnärzte, Bundeswehrärzte und Hebammen erhalten keine BSNR, sondern verwenden die 179999900 als Ersatz.
Die BSNR wird an jede Betriebsstätte, Nebenbetriebsstätte und jedes medizinische Versorgungszentrum (MVZ) vergeben und kennzeichnet den Ort der Leistungserbringung eines Arztes eindeutig. An eine Gemeinschaftspraxis wird eine BSNR vergeben und an jeden Arzt eine eigene LANR. Die Nummer besteht aus neun Ziffern, wobei die ersten beiden den KV-Landes- oder Bezirksstellenschlüssel angeben. Die KV vergibt dann die Ziffern 3 bis 9. Die Ziffer ist unabhängig von der Personalzusammensetzung und ändert sich auch bei einem Arztwechsel nicht.
Zu finden ist die BSNR an mehreren Stellen auf dem Rezept. Zum einen links der lebenslangen Arztnummer, zum anderen im Codierfeld der Verordnung und außerdem kann sie Teil des Vertragsarztstempels sein. Der regionale Liefervertrag Nordrhein schreibt die BSNR als festen Bestandteil des Arztstempels vor. In jedem Fall müssen die angegeben Ziffernfolgen der LANR beziehungsweise BSNR übereinstimmen. Abweichungen können ein Hinweis auf eine Rezeptfälschung sein.
Eine Ausnahme kann die Verordnung nach ambulanter spezialärztlicher Versorgung (ASV) sein. Hier können sich die BSNR im Rezeptkopf und der Codierzeile unterscheiden. Links der LANR ist die sogenannte Teamnummer zu finden, die sich in den ersten beiden Ziffern „00“ als ASV-Kennung zu erkennen gibt. Es folgen die Ziffern 3 bis 8, die eine fortlaufende eindeutige Nummer darstellen und an 9. und letzter Stelle die Prüfziffer. In der Codierzeile, die unten rechts auf der Verordnung zu finden ist, ist 222222222 aufgedruckt.
Fehlen LANR und BSNR im Rezeptkopf, können die Angaben vom Apotheker mit Dokumentation von Datum und Unterschrift nachgetragen werden. Für die Abrechnung zu Lasten der Berufsgenossenschaft (BG) sind beide Ziffernfolgen nicht vorgeschrieben.
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