Für Fehldrucke im Taxfeld steht als einzig erlaubtes Korrekturmittel die Sticker, die dem Muster der technischen Anlage 2 entsprechen, zur Verfügung. Anpassungen außerhalb des Feldes sollten lediglich mittels Durchstreichens erfolgen: Tipp-Ex oder andere Korrekturmitteln sind verboten. Doch wie sieht es eigentlich bei falsch gedruckten Daten aus?
Ist das Abgabedatum überschritten oder waren Patient:innen bereits in einer anderen Apotheke und das Rezept wurde zwar bedruckt, aber noch nicht eingelöst, kann die Korrektur schwierig werden. Zudem kursieren einige Gerüchte, wie in diesem Fall vorgegangen werden muss. So heißt es, das falsche Datum muss:
Der Korrektur-Aufkleber kann in dem Fall nicht verwendet werden, auch nicht zurechtgeschnitten, auch ein Schwärzen oder der Mehrfachdruck sollte unterlassen werden. Möchte die Apotheke kein Retax-Risiko eingehen, ist es besser, das falsche Abgabedatum durchzustreichen und das richtige Datum handschriftlich darüber zu schreiben.
Eine Begründung zur Änderung sichert zusätzlich ab: Das Rezept lag an Datum XY vor, spätere Belieferung aus Grund XY. Korrekturen müssen in jedem Fall aus Sicht der Kostenträger so vorgenommen werden, dass die Kasse erkennen kann, was geändert wurde. Da Tipp-Ex auf dem Rezept einer Dokumentenfälschung gleicht, kann es schlimmstenfalls nicht abgerechnet werden.
In Einzelfällen ist die Überschreitung des Abgabedatums durchaus plausibel und abrechenbar: Wenn Lieferengpässe bestehen oder Einzelimporte sowie individuelle Anfertigungen wie Hyposensibilierungen bestellt werden. Mitunter kann auch das Einholen von Genehmigungen länger dauern und zu Fristüberschreitungen führen. In dem Falle sollte ein entsprechender Vermerk zum Retax-Schutz auf das Rezept geschrieben werden.
In der Vergangenheit soll es vermehrt zu „Rubbel-Retaxationen“ durch Krankenkassen gekommen sein. Prüfstellen rubbeln demnach mit Tipp-Ex korrigierte Rezepte frei oder versehen sie mit einer speziellen Löschlösung. Die ursprünglich bedruckten Felder werden so sichtbar und das ursprüngliche Datum kann ermittelt werden. Gerade bei Hochpreisern ist dann die Null-Retax besonders ärgerlich.
Fazit: Das falsche Datum einmal durchstreichen und mit einer Begründung versehen.
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