Rezeptur ist unwirtschaftlich

Retaxgefahr: Glukose als Sprechstundenbedarf

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Berlin -

Lieferengpässe bei Fertiglösungen für den oralen Glukosetoleranztest (oGGT) zwangen die Apotheken zur Herstellung im Labor. Als Sprechstundenbedarf waren die aufwändigen Zubereitungen auf Rezept abrechnungsfähig, doch das änderte sich Ende vergangenen Jahres: Weil wieder Fertiglösungen verfügbar sind, gelten oGTT-Rezepturen nun als unwirtschaftlich.

Lange Zeit waren Fertiglösungen für den Glukosetoleranztest nicht lieferbar. Apotheken sind zwischenzeitlich auf Rezepturanfertigungen umgestiegen, aber auch mit dieser Übergangslösung gab es Ärger: Es sollten Sonder-PZN genutzt und im Nachhinein Abgabepreise manuell zugeordnet werden.

Glukose als SSB

Seit Dezember stehen für den oGTT wieder Fertiglösungen zur Verfügung, und zwar von Medphano und Infectopharm. Laut Kassenärztlicher Vereinigung Sachsen-Anhalt (KVSA) vertreten die Kassen den Standpunkt, dass die Fertigarzneimittel im SSB verordnungsfähig sind. „Sofern diese lieferbar sind, ist die Verordnung der NRF-Rezeptur im SSB ausgeschlossen und unwirtschaftlich. Die Verordnung abgepackter Glukose als Lebensmittel ist weiterhin möglich.“

Bei Verordnung von Glukose als SSB muss die Apotheke also vorab die Verfügbarkeit von Fertiglösungen prüfen. Wurde eine NRF-Rezeptur verordnet, muss vorab geklärt werden, ob ein neues Rezept ausgestellt werden muss, damit keine Retaxation riskiert wird.

Ein gebrauchsfertiges Arzneimittel, die für den oGTT zur Verfügung steht, ist der Glucosetest oGTT Infectopharm. Dieser enthält 27,5 g Glucose-Monohydrat pro 100 ml und ist frei von Farb- und Aromasoffen.

Die gebrauchsfertige Lösung wird in folgenden Größen angeboten:

  • 2 x 100 ml – 10,97 Euro (PZN 18319713)
  • 3 x 100 ml – 11,97 Euro (PZN 18319742)
  • 12 x 100 ml – 33,75 Euro (PZN 18319765)

Anwendungsgebiete: Der orale Glucose-Toleranztest dient zur Diagnose oder zum Ausschluss eines Diabetes mellitus oder einer gestörten Glucosetoleranz. Bei Schwangeren erfolgt er routinemäßig zwischen der 25. und der 28. Schwangerschaftswoche.

Gegenanzeigen sind Überempfindlichkeit gegen den Wirkstoff oder einen der sonstigen Bestandteile, manifester Diabetes mellitus, fieberhafte Infekte, akute Magen-Darm-Erkrankungen, Zustand nach Magen-Darm-Resektion, stark reduzierter Allgemein-und Ernährungszustand. Der Glucose-Toleranztest sollte nicht durchgeführt werden während, sowie 3 Tage vor und nach der Menstruation, bei Kaliummangel, Magnesiummangel, Phosphatmangel, weil diese Faktoren das Ergebnis beeinflussen können.

Nebenwirkungen:

  • häufig: während des Tests oder später auftretende hypoglykämische Symptome mit einer Verminderung der Reaktionsfähigkeit (zur Vermeidung von hypoglykämischen Symptomen sollte unmittelbar nach dem Test eine kohlenhydratreiche Mahlzeit verzehrt werden.)
  • gelegentlich: Magendruck, Übelkeit und Erbrechen. Selten: allergische Reaktionen, z. B. Hautrötungen
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