Lifestyle-Arzneimittel, die auf Muster-16-Format verordnet werden, lassen die Alarmglocken des Apothekenpersonals läuten: in der Regel ist die Abrechnung zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) nicht möglich. Es gibt aber Ausnahmen. Was gilt es zu beachten?
Die Definition ist klar: „Lifestyle-Arzneimittel sind Arzneimittel, bei deren Anwendung eine Erhöhung der Lebensqualität oder eine kosmetische Komponente im Vordergrund steht. Lifestyle-Arzneimittel sind von der Erstattung durch die gesetzliche Krankenversicherung ausgeschlossen. Ausgeschlossen sind insbesondere Arzneimittel, die überwiegend zur Behandlung der erektilen Dysfunktion, der Anreizung sowie Steigerung der sexuellen Potenz, zur Raucherentwöhnung, zur Abmagerung oder zur Zügelung des Appetits, zur Regulierung des Körpergewichts oder zur Verbesserung des Haarwuchses dienen“, so steht es im Sozialgesetzbuch (SGB). Der Einsatz solcher Lifestyle-Arzneimittel ist im Wesentlichen durch die private Lebensführung bedingt. Daher ist jeder Verbraucher für deren Finanzierung selbst verantwortlich.
Ausnahme: zur Behandlung der benignen Prostatahyperplasie (BPH) darf Tadalafil 5 mg bei erwachsenen Männern verordnet und zulasten der GKV abgerechnet werden. Auch der Wirkstoff Alprostadil (Caverject) kann als Diagnostikum zulasten der GKV abgerechnet werden, obwohl er zur Behandlung der erektilen Dysfunktion eingesetzt wird.
Ausnahme: Setmelanotide (Imcivree) wenn diese im Zusammenhang mit einer seltenen Form der Adipositas verordnet werden, oder zur Behandlung einer Adipositas durch angeborenem Leptin-Mangel bei Erwachsenen und Kindern ab 6 Jahren
Achtung: Die Apotheke hat bei Vorlage von Lifestyle-Medikamenten auf Kassenrezepten eine Prüfpflicht.
ABER: Ist das verordnete Medikament in der Lifestyle-Arzneimittel-Liste zu finden, jedoch in bestimmten Indikationen verordnungsfähig, so kann und muss die Apotheke die Indikation nicht prüfen, sofern diese nicht auf der Verordnung angegeben ist.
Rücksprache: Deutet sich im Beratungsgespräch an, dass die Verordnung in einer ausgeschlossenen Indikation angewendet wird, so sollte Rücksprache mit dem Arzt gehalten werden, um Retaxen zu vermeiden.
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