Retaxfalle: Ersatzverordnung über Emerade Sandra Piontek, 16.06.2023 07:50 Uhr
Die AMK und der Hersteller des Adrenalin-Pens Emerade informierten kürzlich mittels Rote-Hand-Brief über einen chargenübergreifenden Rückruf der Stärken 300 und 500 Mikrogramm. Grund für den Rückruf: Einige Pens können nicht betätigt werden, bei anderen kann es zu einer vorzeitigen Auslösung kommen. Apotheken erhalten deswegen derzeit vermehrt Ersatzverordnungen. Was gilt es hierbei zu beachten?
Der Adrenalin-Pen Emerade ist zur Notfallbehandlung von schweren akuten allergischen Reaktionen – der sogenannten Anaphylaxie – geeignet. Im Notfall wird er vom Patienten/von der Patientin selbst oder anderen Personen angewendet, um den Kreislauf der allergischen Reaktion zu stoppen. Für Allergiker:innen kann die Anwendung lebensrettend sein.
Für die Patient:innen, die von dem Rückruf betroffen sind, können Ärzt:innen sogenannte Ersatzverordnungen ausstellen. Dann muss für den neuen Pen keine Zuzahlung geleistet werden. Sonst müssten die Patient:innen durch den Umtausch, der durch den Rückruf des Herstellers erfolgen muss, doppelt zahlen.
Diese Ersatzverordnungen können sowohl auf Muster 16 als auch als E-Rezept ausgestellt werden. Bei der Kennzeichnung und Bedruckung gibt es jedoch einige Unterschiede zu beachten.
Ersatzverordnung auf Muster 16
- Ersatzverordnung gemäß § 31 Absatz 3 Satz 7 SGB V muss angegeben sein
- 1. Zeile: Sonderkennzeichen 06461067, Faktor 1, Taxe 0
- 2. Zeile: PZN Ersatzarzneimittels, Faktor entspricht der Anzahl abgegebener Packungen, Apothekenverkaufspreis (AVP)
- wenn Zuzahlungsstatus von Praxis nicht richtig gekennzeichnet: gebührenbefreit ankreuzen und abzeichnen
Ersatzverordnung auf E-Rezept
- Kennzeichnung in der Apothekensoftware angezeigt
- Zusatzattribut Gruppe 8 (Ersatzverordnung), Schlüssel 1 ja
- wenn von Praxis nicht richtig gekennzeichnet: Zusatzattribut Gruppe 15 (von Zuzahlungspflicht befreit), Schlüssel 1 ja