Mindestens einmal pro Jahr sollten Luftfilter, Vernebler und Anschlussschlauch von elektrischen Inhaliergeräten ausgetauscht werden. Sogenannte Year Packs enthalten alle notwendigen Zubehörteile. Liegt jedoch ein Defekt vor, ist ein Austausch in einem kürzerem Zeitabstand notwendig. Im Falle einer Verordnung zulasten der Kasse, darf jedoch nicht immer mit einer Kostenübernahme gerechnet werden.
Die Krux liegt im Namen: „Year Pack“ – ein Jahr soll das Zubehörset verwendet und dann ausgetauscht werden. Krankenkassen wie die AOK-Baden-Württemberg nehmen dies zum Anlass für Retaxationen. Inhalatoren und Zubehörsets zählen zu den Hilfsmitteln und sind in der Produktgruppe 14 angesiedelt. Für die Abrechnung gelten entsprechende Vertragspreise.
Im Liefervertrag heißt es: „Ein neues Zubehörset (YearPack 14.99.99.1038) kann grundsätzlich erst nach einer Nutzungsdauer von einem Jahr auf Basis einer ärztlichen Verordnung abgegeben und abgerechnet werden.“ Wie aber sollen Apotheken in der Praxis überprüfen, wann der Kunde das letzte Mal ein Zubehörset bekommen hat? Nicht jeder Kunde sucht nur eine Apotheke auf und ist in Besitz einer Kundenkarte. Und nicht immer fragt der Abgebende nach dem Datum der letzten Verordnung über das Zubehörset.
„Versorgungen vor Ablauf dieses Zeitraums sind gesondert zu begründen. Sofern die Begründung nicht aus der ärztlichen Verordnung hervorgeht, hat der Vertragspartner die Begründung beim Arzt zu erfragen. Das Ergebnis der Rückfrage ist vom Vertragspartner zu vermerken“, heißt es weiter. Demnach reicht es nicht, wenn die Apotheke auf Nachfrage vom Kunden, die Antwort erhält, dass das Zubehörset defekt oder nicht mehr zu reinigen ist. Nur der Arzt kann eine vorzeitige Notwendigkeit begründen.
Das Year Pack kann bei der AOK Baden-Württemberg unter Angabe der Hilfsmittelpositionsnummer 14.99.99.1038 zum Erstattungspreis von 23,68 Euro (brutto) einmal innerhalb 365 Tagen abgerechnet werden.
Bei den Ersatzkassen gelten andere Preise. Der Vertragspreis für Year-Sets für Kinder bis zum 6. Lebensjahr beträgt 35,58 Euro (brutto), Abrechnungs-Positionsnummer bei KKH, HEK und HKK ist die 14.00.24.0009. Der Vertragspreis für Year-Sets für Erwachsene und Kinder ab dem 6. Lebensjahr beträgt 22,61 Euro (brutto) bei HEK und HKK. Die KKH zahlt 23,68 euro (brutto). Abgerechnet wird mit der HiMi-Nummer: 14.00.24.0010.
Die AOK Plus appelliert an ihre Versicherten. Diese müssen beim Erhalt eines Inhalators mit ihrer Unterschrift bestätigen, „dass Sie in den kommenden zwölf Kalendermonaten kein Ersatz-Zubehörset für Ihren Inhalator zu Lasten der AOK Plus erhalten werden. Sollte trotzdem, durch Umstände, die Sie nicht zu verantworten haben, ein neues Ersatzzubehör erforderlich sein, ist dieses hiervon selbstverständlich ausgenommen. Darüber hinaus gehende Ersatz-Versorgungen können Ihnen von der AOK PLUS in Rechnung gestellt werden“, heißt es im Liefervertrag.
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