Retax-Falle: Entlassrezept APOTHEKE ADHOC, 29.09.2017 13:53 Uhr
Am Sonntag ist es so weit, das „Bürokratiemonster“ Entlassmanagement tritt in Kraft. Apotheken und Krankenhäuser stehen vor einer großen Herausforderung. Kurz vor dem Start sind noch nicht alle Hürden genommen und die Angst vor einem Regress groß. Das müssen Apotheken beachten.
So sieht das Rezept aus
Klinikärzte nutzen für das Entlassrezept das Muster-16-Formular und müssen dieses entsprechend kennzeichnen. Das rosa Rezept muss mit dem Aufdruck „Entlassmanagement“ gekennzeichnet sein, um es von den ambulanten Verordnungen unterscheiden zu können.
Verordnen können Klinikärzte mit abgeschlossener Facharztausbildung. Eine Lebenslange Arztnummer (LANR) besitzen sie nicht, eine Krankenhausarztnummer wird es voraussichtlich 2019 geben. So lange wird eine Pseudoarztnummer auf das Rezept gedruckt. Diese besteht aus 4444444 und in den Ziffern acht und neun aus dem Facharztgruppencode und ist im Feld der Arztnummer aufzubringen. Zudem muss die versorgungsspezifische Betriebsstättennummer (BSNR) des Krankenhauses aufgedruckt werden, diese wird nach Antrag von der zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung (KV) erteilt. Die Rezeptausstellung erfolgt am Entlassungstag. Für den „Vertragsarztstempel“ gelten die regionalen Vereinbarungen.
Das darf verordnet werden
Klinikärzte dürfen neben Arzneimitteln auch Heil-, Verbands- und Hilfsmittel, Soziotherapie und häusliche Krankenpflege rezeptieren sowie eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung für sieben Tage feststellen. Arzneimittel dürfen nur in der kleinsten im Handel verfügbaren Packungsgröße gemäß Packungsgrößenverordnung rezeptiert werden. N2 oder N3 dürfen nicht beliefert werden. Zudem ist bei der Abgabe der Rabattvertrag der Krankenkasse zu beachten.
Hilfsmittel
Für Hilfsmittel gelten jedoch gesonderte Vorgaben. Hilfsmittel zum Verbrauch dürfen nur für sieben Kalendertage beziehungsweise als nächstgrößere im Handel befindliche Versorgungseinheit verordnet werden. Hilfsmittel, die nicht zum Verbrauch bestimmt sind, unterliegen keiner Begrenzung der Verordnungsdauer. Hörgeräte und andere Hilfsmittel, die einer individuellen Anfertigung bedürfen und zur dauerhaften Versorgung vorgesehen sind, dürfen nicht verordnet werden. Hilfsmittelrezepte sind ebenfalls als „Entlassmanagement“ einschließlich Entlassungsdatum zu kennzeichnen und sieben Tage gültig. Apotheken müssen bei der Rezeptbelieferung die Hilfsmittelverträge beachten.
BtM und T-Rezepte
„Für die Verschreibung von Betäubungsmitteln gelten die §§ 9 und 15 der Betäubungsmittelverschreibungsverordnung und für die Verschreibung von Arzneimitteln mit teratogener Wirkung § 3a der Arzneimittelverschreibungsverordnung“, so der Rahmenvertrag. In Rücksprache mit der Landeskrankenhausgesellschaft Thüringen dürfen keine Muster-16-Formulare verwendet werden. Im Statusfeld ist die Ziffer 4 aufgebracht, um diese als Entlassrezept zu kennzeichnen. Die Rezepte sind drei Tage gültig.
So lange ist das Rezept gültig
Verordnungen über Arzneimittel müssen binnen drei Kalendertagen eingelöst werden. Das Ausstellungsdatum wird dabei mitgezählt. Patienten können das Entlassrezept in jeder öffentlichen Apotheke einlösen.
Verordnungen im Rahmen des Entlassmanagements sind ein „Kann“, so Martina Prinz, Leiterin der Stabsabteilung Entlassmanagement der Uniklinik Köln (UKK). Ärzte können die Möglichkeit zum Beispiel bei Entlassungen am Mittwochnachmittag, vor dem Wochenende, vor Feiertagen oder bei einer schlechten Erreichbarkeit des Arztes im ländlichen Raum, nutzen. Ziel der Entlassverordnung ist es Versorgungslücken zu vermeiden und den Patienten zu entlasten.
Der Rezeptdruck stellt die Krankenhäuser jedoch vor eine sehr große Herausforderung. Dieser erfolgt nach Technischer Anlage Rahmenvertrag Entlassmanagement. Die Zulassung der Software ist von der Deutschen Krankenhausgesellschaft geregelt und muss zertifiziert werden.
Auch Erfahrung spielt eine Rolle: Zum Großteil sind Assistenzärzte auf den Stationen mit dem Ausstellen vorn Rezepten gar nicht vertraut. Der Aufwand ist für die Kliniken enorm hoch. Einfacher ist die für die Krankenhäuser gewohnte Lösung, die Arzneimittel einfach mitzugeben. Es bleibt also abzuwarten, ob sich das Entlassrezept in der Praxis durchsetzt.