Rahmenvertrag: Wenn Importe zu Generika werden Benedikt Richter, 09.07.2019 13:36 Uhr
Seit gut einer Woche gilt der neue Rahmenvertrag und hinterlässt viele fragende Gesichter. Keine Sorge: Mit ein wenig Ruhe ist alles nur halb so schlimm. Augen auf bei Originalen, die es von mehreren Herstellern gibt. Prominente Beispiele sind Sevikar, Janumet und Xelevia.
Die Apotheke erhält eine Verordnung über Janumet (MSD Sharp & Dohme). Bekanntermaßen existieren keine Generika und damit müsste sich die Abgabe am Importmarkt orientieren. Doch die Software zeigt etwas anderes und verpflichtet zur Abgabe der vier preisgünstigsten Präparate. Was ist da los? Generikamarkt ohne Generika?
Eine der wichtigsten Neuerungen des Rahmenvertrages war die Unterscheidung zwischen Import- und Generikamarkt. Über allem steht der Rabattvertrag; erst wenn das Vertragsarzneimittel der Krankenkasse nicht lieferbar ist, wird es spannend. Im Generikamarkt gilt es dann, den Bereich der preisgünstigsten Präparate abzuarbeiten. Dieser ist in vielen Programmen grün gestaltet.
Wenn keine Alternativen zum Original in Form von Generika existieren, weil das Patent noch nicht ausgelaufen ist, verweist die Software automatisch auf den Importmarkt. Im Importmarkt gilt die Regel: Es darf das verordnete Original abgegeben werden oder ein preisgünstigerer Import. Das verordnete Original ist der Preisanker, der bekanntlich nicht überschritten werden darf. Somit könnte in vorliegendem Fall das Original von MSD ohne Probleme abgegeben werden – oder?
Leider ergibt sich hier ein weiteres Problem, denn es existieren zwei Originalhersteller. Im Rahmen des sogenannten Co-Marketings gibt es neben Janumet außerdem Velmetia von Berlin Chemie. Die Software verweist daher auf den Generikamarkt und verpflichtet zur Abgabe der vier preisgünstigsten Präparate. Darunter befinden sich Importe beider Originale.
Die Apotheke ist also verpflichtet, einen der preisgünstigsten Reimporte abzugeben. Da in vorliegendem Fall keins der Importarzneimittel lieferbar beziehungsweise im Handel ist, darf das Original Janumet abgegeben werden. Jedoch muss hier das Sonderkennzeichen 3 aufgedruckt werden. Ist ein Import verordnet, muss das Rezept vom Arzt geändert werden, da sonst das abgegebene Arzneimittel teurer wäre als der Preisanker.
Fälle wie dieser sollten im Team besprochen werden, um allen Mitarbeitern mehr Sicherheit im Umgang mit dem neuen Rahmenvertrag zu geben. In anderen Fällen – etwa Sevikar oder Januvia – greift die Regelung übrigens nicht, denn hier existieren Rabattverträge, die die retaxfreie Belieferung ermöglichen. Vorausgesetzt, es ist alles lieferbar.