Notfallkontrazeptiva mit dem generischen Levonorgestrel und Ulipristal (EllaOne, HRA-Pharma) wurden im März 2015 aus der Verschreibungspflicht entlassen. Die Zahl der Rezepte ist fortan rückläufig. Eine Verordnung zulasten der Kassen ist jedoch möglich.
Mit dem 20. Geburtstag endet die Erstattung für Kontrazeptiva und Notfallkontrazeptiva. Bis zum vollendeten 20. Lebensjahr können entsprechende Arzneimittel auf einem Muster-16-Formular verordnet werden. Grundlage ist §24a Sozialgesetzbuch SGB V.
„Versicherte bis zum vollendeten 20. Lebensjahr haben Anspruch auf Versorgung mit verschreibungspflichtigen empfängnisverhütenden Mitteln […] gilt entsprechend für nicht verschreibungspflichtige Notfall-Kontrazeptiva, soweit sie ärztlich verordnet werden“. Wer älter als 18 Jahre ist, zahlt dann bei Vorlage eines gültigen Kassenrezeptes in der Apotheke die gesetzliche Zuzahlung. Für Arzneimittel zwischen 50 und 100 Euro werden minimal fünf und maximal zehn Euro fällig.
Seit dem OTC-Switch sind jedoch die Verordnungen der Notfallkontrazeptiva rückläufig. Levonorgestrel (LNG) ist seit der Entlassung aus der Verschreibungspflicht seit 2015 nicht mehr unter den meist verordneten Arzneimitteln im Arzneimittelverordnungsreport zu finden. Ulipristal (UPA) hat von 2015 auf 2016 etwa die Hälfte der Verordnungen verloren. Im Jahr 2016 wurden laut Arzneimittelverordnungsreport 20.000 (0,02 DDD) Ulipristal dokumentiert – ein Minus von 46 Prozent.
Die Pille danach sollte nach ungeschütztem Geschlechtsverkehr oder Versagen der Verhütung so schnell wie möglich eingenommen werden, da die Wirksamkeit dann am größten ist. Allerdings gibt es Unterschiede bei den Wirkstoffen: Bei LNG, einem Gestagen, beträgt das Zeitfenster der Einnahme 72 Stunden, der Progesteron-Rezeptor-Modulator UPA kann hingegen bis zu fünf Tage danach eingenommen werden. LNG und UPA verhindern den Eisprung. Falls dieser bereits stattgefunden hat, sind die Substanzen nicht mehr wirksam. Jedoch kann der Zeitpunkt der Ovulation nicht vorhergesagt werden, daher empfehlen die Hersteller die Einnahme zu jedem Zeitpunkt des Menstruationszyklus.
Für die Pille danach gelten Ausnahmen in der Beschränkung der Verordnungsfähigkeit, denn Kontrazeptiva können in begründeten medizinischen Ausnahmefällen auch für Frauen, die älter als 20 Jahre sind, zu Lasten der Kasse verordnet werden. Der Arzt ist jedoch nicht zur Angabe der Diagnose verpflichtet. Hat der Arzt entsprechend keine Diagnose angegeben, muss auch die Apotheke keine Prüfung vornehmen und kann das Rezept unter Beachtung des Rabattvertrages beliefern.
Hat der Arzt eine Diagnose auf der Verordnung dokumentiert, unterliegt die Apotheke der erweiterten Prüfpflicht. Ist die Erstattung zur angegebenen Diagnose nicht möglich, kann das Rezept kann nicht zu Lasten der Kasse abgerechnet werden. Die Kundin muss das Arzneimittel dann aus eigener Tasche zahlen. Neben der Empfängnisverhütung sind einige Pillen auch in weiteren Indikationen zugelassen. Ein Beispiel ist die Behandlung von mittelschwerer Akne nach Versagen topischer Therapien oder einer oralen Antibiose.
APOTHEKE ADHOC Debatte