Nasale Glucocorticoide

OTC-Mometason ist Kassenleistung

, Uhr
Berlin -

Die nasalen Glucocorticoide Mometason, Beclometason und Fluticason sind seit mehreren Jahren rezeptfrei erhältlich. Ein Segen für die Betroffenen. Doch mit der Entlassung aus der Verschreibungspflicht hat sich auch die Erstattungsfähigkeit geändert und Betroffene wurden zum Selbstzahler. OTC-Präparate sind von der Versorgung nach § 31 Sozialgesetzbuch (SGB V) ausgeschlossen. Es sei denn, der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) passt die Anlage I der Arzneimittelrichtlinie (AM-RL) an.

Der G-BA legt fest, welche nicht verschreibungspflichtigen Arzneimittel bei der Behandlung schwerwiegender Erkrankungen als Therapiestandard gelten und vom Arzt ausnahmsweise zu Lasten der Kassen verordnet werden können. Grundsätzlich werden rezeptfreie Arzneimittel nur bis zum vollendeten zwölften Lebensjahr oder für Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr von den Kassen erstattet.

Die Anlage I der AM-RL listet die vom G-BA beschlossenen Ausnahmen. Aufgeführt sind beispielsweise Antihistaminika „nur in Notfallsets zur Behandlung bei Bienen-, Wespen-, Hornissengift-Allergien, nur zur Behandlung schwerer, rezidivierender Urticarien, nur bei schwerwiegendem, anhaltendem Pruritus, nur zur Behandlung bei schwerwiegender allergischer Rhinitis, bei der eine topische nasale Behandlung mit Glucocorticoiden nicht ausreichend ist“. Der G-BA hat auch hier eine Änderung beschlossen. Das Wort „schwerwiegender“ wird durch das Wort „persistierender“ ersetzt. Außerdem werden nach dem Wort „Rhinitis“ die Wörter „mit schwerwiegender Symptomatik“ eingefügt.

Für die nasalen Glucocorticoide wird die Nummer 21 wie folgt neu formuliert: „Glucocorticoide, topisch nasal nur zur Behandlung bei persistierender allergischer Rhinitis mit schwerwiegender Symptomatik“. Entsprechend werden die Kosten von den Kassen bedingt übernommen, wenn ein Non-Rx-Arzneimittel verordnet ist. Eine Diagnose muss der Mediziner jedoch nicht auf der Verordnung angeben. In diesem Fall besteht für die Apotheke auch keine Prüfpflicht. Anders sieht es aus, wenn der Arzt eine Diagnose auf dem Rezept dokumentiert, dann muss die Apotheke prüfen ob Diagnose und OTC-Ausnahmeliste übereinstimmen. Passen die Vorgaben nicht, darf auch nicht zu Lasten der Kasse abgerechnet werden.

Denn laut AM-RL müssen Erwachsene zum Selbstzahler werden, wenn ein Wirkstoff sowohl als verschreibungsfreies als auch als verschreibungspflichtiges Präparat vorliegt. Ärzte sollen bevorzugt „nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel zulasten der Versicherten verordnen, wenn sie zur Behandlung einer Erkrankung medizinisch notwendig, zweckmäßig und ausreichend sind“.

Im Oktober 2016 wurde Mometason aus der Verschreibungspflicht entlassen, im Januar 2017 folgte Fluticason. Beide Arzneistoffe können seit dem Switch zur symptomatischen nasalen Behandlung der saisonalen allergischen Rhinitis in der Selbstmedikation angewendet werden – vorausgesetzt ein Arzt hat die Erstdiagnose gestellt. Außerdem ist die Anwendung auf Erwachsene und eine maximal zulässige Tagesdosis von 200 µg beschränkt. Die Anwendungsbeschränkung auf Erwachsene muss sowohl auf dem Behältnis als auch auf der Umverpackung sichtbar sein.

Eine Krankheit gilt als schwerwiegend, wenn sie lebensbedrohlich ist oder aufgrund der Schwere der durch sie verursachten Gesundheitsstörung die Lebensqualität auf Dauer nachhaltig beeinträchtigt. Laut G-BA kann eine solche schwerwiegende Form der allergischen Rhinitis vorliegen, wenn es sich um eine persistierende Form handelt, bei der die an mindestens vier Tagen pro Woche und über einen Zeitraum von mindestens vier Wochen auftretende Symptomatik als schwerwiegend einzustufen ist. Dies kann beispielsweise der Fall sein, „wenn die durch eine allergische Rhinitis ausgelösten Symptome Rhinorrhoe, nasale Obstruktion/Schwellung, nasaler Juckreiz, Niesreiz oder Fließschnupfen die Lebensqualität beispielsweise aufgrund von Schlafstörungen und Beschränkungen der Arbeitsfähigkeit oder alltäglicher Aktivitäten erheblich beeinträchtigen und die Ausprägung der Symptomatik nachhaltig und dauerhaft ist“.

Newsletter
Das Wichtigste des Tages direkt in Ihr Postfach. Kostenlos!

Hinweis zum Newsletter & Datenschutz

Neuere Artikel zum Thema
Mehr zum Thema
Mehr aus Ressort
10-er Pack kann ausgeeinzelt werden
Meningokokken-B-Impfung: SSB oder Privatrezept?
Packungen in ausländischer Aufmachung
Ausnahmegenehmigung: Was gilt bei der Abgabe?

APOTHEKE ADHOC Debatte