Off-Label-Use

Oekolp-Creme für Kinder Nadine Tröbitscher, 30.06.2017 08:04 Uhr

Berlin - 

Oekolp-Creme für Kleinkinder: Nicht selten tauchen Verordnungen in den Apotheken auf. Da kann sich die Frage stellen, ob das Rezept eigentlich beliefert werden darf.

Oekolp (Esriol, Dr. Kade Besins) ist zur Behandlung von Beschwerden zugelassen, die auf einen Estrogenmangel zurückzuführen sind. Dazu zählen vulvovaginale Beschwerden wie Brennen oder Scheidentrockenheit in den Wechseljahren, Zervizitis oder die Vor- oder Nachbehandlung vaginaler Operationen. Dennoch laufen in den Apotheken immer wieder Rezepte für Kleinkinder auf, auf denen die Hormoncreme rezeptiert ist.

Grundsätzlich liegt die Therapiehoheit in Händen der Ärzte. Sie tragen die Verantwortung für die Verordnung. Man spricht von einem Off-Label-Use, wenn ein Arzneimittel in einem Ausnahmefall verordnet wurde, der nicht von der Indikation abgedeckt ist. Eine Kassenleistung ist eine solche Verordnung nur im Ausnahmefall.

Möglich ist eine Kostenübernahme, wenn das Medikament in der Anlage VI im Teil A der Arzneimittel-Richtlinie gelistet ist. In diesem Fall sind Angaben zur Patientengruppe, der Indikation, der Dosierung, der Behandlungsdauer und der Hersteller, die die Gefährdungshaftung übernehmen, aufgeführt. Die entsprechende Haftungsübernahme ist in Paragraph 84 des Arzneimittelgesetzes (AMG) geregelt. Medikamente im Teil B sind grundsätzlich als „nicht verordnungsfähig“ eingestuft.

Welche Arzneimittel in die Arzneimittel-Richtlinie aufgenommen werden, obliegt der Expertengruppe des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA). Eine weitere Grundlage für die Erstattung sind vom G-BA nicht widersprochene klinische Studien.

Ebenso werden die Kosten übernommen, wenn mit dem Off-Label-Use eine schwerwiegende lebensbedrohliche oder die Lebensqualität auf Dauer nachträglich beeinträchtigende Erkrankung behandelt wird. In diesem Fall darf jedoch keine andere Therapie zur Verfügung stehen; aufgrund der Datenlage muss eine begründete Aussicht auf einen Therapieerfolg bestehen. Dies trifft für Oekolp-Creme zu. Eine Prüfpflicht besteht für die Apotheke nicht, sie kann dafür nicht retaxiert werden.

Kinderärzte verordnen die Estriol-Creme im Falle einer Labiensynechie bei Kleinkindern. Verklebte Schamlippen sind bei kleinen Mädchen ein häufig auftretendes Problem – meist zwischen zwei und vier Jahren. Therapiert werden kann lokal mit einer estrogen- oder cortisonhaltigen Salbe. Das Arzneimittel kann einmal täglich über zwei bis acht Wochen aufgetragen werden. Während der Therapie kann es zu Rötungen und Brennen kommen. Die Erfolgsquote liegt bei bis zu 90 Prozent. Auch wenn bereits Studie, die Wirksamkeit belegen können, ist noch kein Fertigarzneimittel auf dem Markt.