Durch die Sars-CoV-2-Arzneimittelversorgungsverordnung (SARS-CoV-2-AM-VersVO) können Apotheken bei Nichtverfügbarkeit eines bestimmten Medikamentes nicht nur von der Packungsgröße und -anzahl abweichen, sondern auch von der Wirkstärke und dem Arzneistoff. Für viele Arzneistoffe hat die Arzneimittelkomission (AMK) Äquivalenzdosistabellen erarbeitet. Der Austausch sollte dennoch immer in Rücksprache mit dem verschreibenden Arzt und dem Patienten erfolgen.
Von ACE-Hemmern über Glucocorticoide bis hin zu Urologika. In regelmäßigen Abständen hat die AMK weitere Äquivalenzdosistabellen für Apotheker:innen und PTA bereitgestellt. Durch die Sars-CoV-2-Arzneimittelversorgungsverordnung (SARS-CoV-2-AM-VersVO) können Apotheken bei Nichtverfügbarkeit eines bestimmten Medikamentes nun auf eine andere Darreichungsform oder einen anderen Wirkstoff ausweichen.
Die Tabellen geben für jeden Arzneistoff die Äquivalenzdosis, sowie die empfohlenen Initial- und Erhaltungsdosen je Indikation an. Bei den ACE-Hemmern finden sich beispielsweise zwölf verschiedene Wirkstoffe. Legt ein Patient ein Rezept über Enalapril 10 mg vor und dieses kann von der Apotheke nicht beliefert werden, so können Apotheker:innen und PTA die Tabellen zu Hilfe nehmen um einen alternativen Arzneistoff in passender Dosierung zu bestimmen. Gut geeignet wäre Lisinopril. Beide Wirkstoffe weisen eine Äquivalenzdosis von 10 mg auf. Die Initialdosen und Erhaltungsdosen liegen im ähnlichen Bereich. Mit diesen Informationen könnte beim Arzt angerufen und der Austausch abgesprochen werden. Stimmt auch der Patient zu, so kann die Verordnung alternativ beliefert werden. Das Prozedere ist auf dem Rezept zu vermerken.
Bei der Wirkstoffgruppe der Antibiotika finden sich mehrere Äquivalenzdosistabellen. Die alternative Auswahl richtet sich vor allem nach dem Krankheitsbild. Für Mittelohrentzündungen, Tonsillopharyngitis, Pertussis und Pneumonie wurden jeweils für Erwachsene und Kinder eigene Listen angelegt. Darüber hinaus gibt es eine allgemeine Übersicht – einmal für Erwachsene und einmal für Kinder.
Beim Austausch von Antibiotika gibt es mehrere Punkte zu beachten: Bei Wirkstofftausch sollte dem Patienten ein neues Dosierungsschema mitgeteilt werden, denn jeder Wirkstoff muss unterschiedlich häufig und unterschiedlich lange eingenommen werden. Gerade bei Kindern richtet sich die Dosierung nach dem Gewicht. Hier können Apotheker:innen und PTA im Vorfeld umrechnen, um im Dialog mit dem Arzt eine passende Alternative parat zu haben. Doch gerade bei bakteriellen Infektionen gilt: Der Arzt sollte entscheiden, ob der von der Apotheke bestellbare Arzneistoff auch tatsächlich gegen den vorliegenden Erreger wirkt. In den meisten Fällen weiß der Patient nicht, um welchen Erreger es sich handelt.
Sollte die Apotheke im Beratungsgespräch merken, dass der Austausch des verschriebenen Medikamentes zu Unsicherheit führt, muss abgewogen werden, welche Vorgehensweise die Richtige ist. Die Therapietreue darf durch die alternative Abgabe nicht gefährdet werden. Apotheker:innen und PTA können auch hier in den Dialog mit dem Arzt gehen. Dieser kann den Patienten oftmals besser einschätzen.
Bei der Abgabe einer anderen Packungsgröße muss die Sonder-PZN 02567024 aufgedruckt werden. Entnimmt die Apotheke eine Teilmenge aus einer größeren Packungseinheit, so muss bei der Erstentnahme die Sonder-PZN 06461127 und bei jeder weiteren Entnahme die Sonder-PZN 06461133 angegeben werden. Beim Abweichen von der Packungsanzahl, beispielsweise beim Stückeln, gilt die Sonder-PZN 02567024, gleiches gilt beim Austausch der Wirkstärke. Zusätzlich muss der jeweilige Faktor (5 oder 6) aufgedruckt werden.
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