Bislang ist ein rosa Rezept einen Monat gültig. Wie lange der Zeitraum genau ist, variiert von Kasse zu Kasse. Um auf Nummer sicher zu gehen, haben sich viele Apotheken bereits an den 28 Tagen orientiert. Nun soll aus der kalendarischen Angabe einheitlich ein Zeitraum von 28 Tagen werden – der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat den Belieferungszeitraum angepasst.
Um eine einheitlichere und konkretere Regelung für den Belieferungszeitraum von Muster-16-Formularen zu haben, hat der G-BA die Arzneimittelrichtlinie (AM-RL) geändert. Die unklare Definition von „einem Monat“ wird auf „28 Tage“ geändert. Bislang hieß es im §11 AM-RL: „Verordnungen dürfen längstens einen Monat nach Ausstellungsdatum zulasten der Krankenkasse beliefert werden.“ Nun wird konkret auf 28 Tage begrenzt.
Damit sind die rosa Kassenrezepte genauso lange gültig wie Hilfsmittelrezepte (Ausnahme: Retionide). Hier gilt bereits seit Längerem die genaue Frist von 28 Tagen. Der G-BA sieht in der Vereinheitlichung auch eine Vereinfachung für die Apotheken. Wichtig: Bundesweit uneinheitliche Feiertage müssen nicht berücksichtigt werden. In §11 Absatz 4 Satz 2 wird das Ende der Belieferungsfrist unabhängig von diesen arbeitsfreien Tagen geregelt.
Noch gilt der Zeitraum von einem Monat. Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) muss erst zustimmen. Der Beschluss tritt erst nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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