Motivation

Gutes Arbeitsklima in der Apotheke

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Berlin -

Ein angenehmes Betriebsklima motiviert. Wenn die Stimmung gedrückt ist, steigt dagegen die Anspannung der Mitarbeiter. Damit das Arbeiten in der Apotheke allen Spaß macht, muss das Team gut funktionieren. Einige Anregungen für Inhaber und Angestellte.

Ein gutes Arbeitsklima steht und fällt mit dem Zusammenhalt im Team. Schon am ersten Tag eines neuen Mitarbeiters sollte die Integration beginnen: Es ist sinnvoll, dem neuen Kollegen alle Angestellten vorzustellen und ihm einen Ansprechpartner zur Seite zu stellen, der sich Zeit für die Einarbeitung nimmt.

Das Teamgefühl kann auch mit Events wie etwa einem Betriebsausflug gefördert werden. Wichtig ist dabei, dass eine Aktivität ausgewählt wird, die allen Mitarbeitern Spaß macht – und die möglichst nichts mit der Arbeit zu tun hat. Zudem bilden sich Teams im alltäglichen Miteinander: So sollten Angestellte ihre Mittags- oder Kaffeepausen gemeinsam verbringen können, um sich auch privat kennenzulernen.

Gemeinsames Entscheiden, etwa bei der Personal- oder Urlaubsplanung, hilft ebenfalls dabei, die Stimmung im Team zu verbessern. Jeder Mitarbeiter sollte Terminwünsche einreichen dürfen, die gleichermaßen berücksichtigt werden. Unbeliebte Schichten, etwa die Samstagsdienste, sollten fair verteilt werden.

Positiv wirkt sich auch eine anerkennende Haltung gegenüber Kollegen aus. Ein einfaches „Danke“ kann schon Wunder wirken. Das Lob muss nicht vom Vorgesetzten kommen: Im Team kann man sich gegenseitig Feedback geben. Kritik ist ebenfalls erlaubt; sie sollte allerdings freundlich und sachlich geäußert werden.

In Extremfällen kann es auch in Apotheken zu Mobbing kommen. Zwischen schlechtem Betriebsklima und Mobbingattacken wird unterschieden: Letztere unterscheiden sich von gelegentlichen bissigen Kommentaren dadurch, dass ein oder mehrere Mitarbeiter gezielt benachteiligt und ausgegrenzt werden. Häufig trifft es jüngere, weibliche Angestellte.

Kommt es so weit, sollten sich Betroffene Hilfe holen. Zunächst sollte der Chef informiert werden; als Arbeitgeber ist es seine Pflicht, Mitarbeiter zu schützen. Zudem können Beratungsstellen kontaktiert werden. Verbessert sich das Problem nach Ansprache nicht, können die Betroffenen ihre Arbeitsleistung verweigern. Gerichtlich können die Unterlassung von Mobbing sowie Schadensansprüche verlangt werden. Sind Körperverletzung, Verleumdung oder üble Nachrede im Spiel, können Mobber auch strafrechtlich verfolgt werden.

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