Hilfsmittel

Blutzuckermessgeräte auf Rezept

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Berlin -

Blutzuckermessgeräte gab es in der Vergangenheit kostenlos – Ärzte und Apotheker verteilten sie an die Kunden, weil die Hersteller auf das Geschäft mit den Teststreifen spekulierten. Seit Inkrafttreten des Antikorruptionsgesetzes geht das nicht mehr, stattdessen werden vermehrt Rezepte in den Apotheken eingelöst. Tipps zur Belieferung.

Hilfsmittel können zu Lasten der Krankenkasse abgerechnet werden. Es handelt sich um sächliche medizinische Leistungen, die im Einzelfall notwendig sein können. Diese Produkte können unter anderem einer Behinderung vorbeugen oder ausgleichen sowie Krankheiten verhüten oder eine Verschlimmerung vermeiden. Somit zählen Körperersatzstücke, Seh- und Hörhilfen, Inkontinenz- und Stomaversorgung oder technische Produkte zu den Hilfsmitteln.

Wird ein Blutzuckermessgerät rezeptiert, handelt es sich demnach um eine Hilfsmittelverordnung. Mischverordnungen sind nicht zulässig – ein Arzneimittel und ein Hilfsmittel dürfen nicht zusammen auf einem Rezept stehen. Zudem muss die Ziffer „7“ angekreuzt sein.

Eine Hilfsmittelverordnung darf von der Apotheke beliefert werden, wenn diese dem entsprechenden Vertrag mit der Krankenkasse beigetreten ist und die Produkte im Hilfsmittelverzeichnis aufgenommen sind. Jedem Produkt wird dort eine Hilfsmittelpositionsnummer (HiMi-Nummer) zugeordnet.

In Einzelfällen ist vor der Abgabe eine entsprechende Genehmigung beim Kostenträger einzuholen, wie etwa bei der Barmer. Die AOK Nordwest erstattet eine Betrag von 22,95 Euro ohne Mehrwertsteuer, ohne eine entsprechende Präqualifizierung. Wünschen Patienten eine höherwertige Versorgung, müssen sie die Mehrkosten aus eigener Tasche zahlen. Auch bei der AOK Plus sind die Blutzuckermessgeräte ohne Sprachausgabe genehmigungsfrei.

Blutzuckermessgeräte dienen der Selbstkontrolle und können für insulinpflichtige Diabetiker verordnet werden. Die Produkte haben die HiMi-Nummer 21.34.02 – 1 für Blutzuckermessgeräte ohne Sprachausgabe und die Ziffer 2 für Geräte mit Sprachausgabe. Patienten können durch den Einsatz der Produkte die Glukosekonzentration im Kapillarblut bestimmen. Dazu wird ein Tropfen Blut auf einen Teststreifen oder in eine Sensorfeld aufgebracht und vollautomatisch von einem Gerät ausgewertet. Der gemessene Wert kann dann digital angezeigt und abgelesen werden.

Eine Verordnung kann nur beliefert werden, wenn der Arzt eine entsprechende Diagnose angibt. Fehlt diese, kann der Arzt den Zusatz nachtragen. Wird ein Blutzuckermessgerät auf Rezept abgegeben, muss der Patient den Empfang auf der Rückseite der Verordnung bestätigen.

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