Mehrere Packungen pro Zeile: Wie beliefern? Katharina Brand, 19.01.2024 11:12 Uhr
Eine aktuelle Diskussion um die Belieferung des E-Rezepts beschäftigt sich mit folgender Frage: Welche Möglichkeit besteht, wenn bei einem E-Rezept dreimal dasselbe Präparat verordnet wurde, eine Nichtverfügbarkeit eine vollständige Belieferung aber ausschließt?
Das Problem: In der Apotheke liegen nur zwei Packungen des verordneten Medikaments vor. Eine dritte Packung ist nicht lieferbar. Daher können nur zwei Packungen abgegeben werden. Das E-Rezept ist nach dieser Teil-Belieferung „verbraucht“, die fehlende Packung kann nicht vermerkt werden. Der QR-Code gilt dann als eingelöst.
Wie vorgehen?
„In dem Fall würde ich zwei Packungen ganz normal abrechnen“, erklärt Silke Hans, Inhaberin der Markt-Apotheke in Kleve. „Darüber hinaus würde ich eine Dokumentation im Hintergrund machen: ‚Nur zwei Packungen verfügbar, dritte Packung nicht lieferbar, dafür muss ein neues E-Rezept ausgestellt werden, gegebenenfalls eine andere Firma.‘“ Damit wäre der Fall in jedem Fall dokumentiert. „Darüber hinaus muss ich den Arzt anrufen und ihn über die nicht belieferte Packung informieren“, überlegt Hans weiter. Der kann gegebenenfalls eine neue Verordnung ausstellen, sobald das Präparat wieder lieferfähig ist.
„Das Blöde ist, dass man solche Fälle im Vorhinein nicht durchspielen kann, da ein entsprechendes E-Rezept mit genau diesem Fall vorliegen muss. Das ist jeden Tag eine neue Überraschungstüte für uns: Funktioniert das E-Rezept oder funktioniert es nicht?“
Der GKV-Spitzenverband erklärt, dass aus der Nichtlieferbarkeit „folgt, dass in diesem Fall zu dem Zeitpunkt entsprechend nur die vorhandene Menge ausgegeben werden kann“.
Bei Lieferfähigkeit Splittung möglich
Laut Deutschem Apothekerverband (DAV) ist eine vollständige Abgabe der Verordnung bei Lieferfähigkeit eines Rabattpartners möglich. „Technisch ist das für das E-Rezept im Abgabedatensatz auch abbildbar. Im Abgabedatensatz können durch die abgebende Apotheke beliebig viele Abrechnungszeilen erstellt werden.“
Im konkreten Fall des Lieferengpasses „würde dann in einer weiteren Abrechnungszeile die Nichtverfügbarkeit mit den entsprechenden Zusatzattributen ermittelt und die entsprechende Dokumentation vorgenommen werden“. Umsetzungsprobleme seitens der Softwarehäuser sind dem DAV auf Nachfrage nicht bekannt.
Dreifachverordnungen splitten
Von einer weiteren Variante berichtet eine Apothekerin aus Uetersen bei Hamburg. „Unsere Ärzte verordnen pro E-Rezept ein Präparat. Bei Muster-16 war es ein Präparat pro Verordnungszeile“, erklärt sie. Im Alltag habe sie das ein oder andere Mal ein Rezept in der Hand gehabt, auf dem dreimal untereinander dasselbe Präparat stand. „Beim E-Rezept erscheint es dann erstmal als Doppel- oder Dreifachverordnung, die aber tatsächlich exakt so sein soll“, weiß sie zu berichten.
Der Vorteil beim E-Rezept: Der sogenannte Sammelcode kann auch in Einzelcodes aufgelöst werden. Diese können einzeln zu unterschiedlichen Zeitpunkte vom Kunden eingelöst werden. Auf dem E-Rezept-Ausdruck wird dies nochmal deutlicher: Oben rechts befindet sich der große QR-Sammelcode für alle drei E-Rezepte des Ausdrucks. Die kleineren QR-Codes repräsentieren jeweils die einzelnen Rezepte, die folglich einzeln einlösbar sind.