Medizinprodukte: Abrechnungsfähig oder nicht? Sandra Piontek, 06.01.2023 12:49 Uhr
Werden Rezepte über Produkte wie Hylo-Gel, Pflaster oder Teststreifen in der Apotheke vorgelegt, stellt sich für Apotheker:innen und PTA immer die Frage der Erstattungsfähigkeit. Vor der Rezeptbelieferung muss diese durch die Apotheke geprüft werden. Wie können dabei Retaxfallen umgangen werden?
Die Krux: Zu den erstattungsfähigen Medizinprodukten gehören nicht nur Medizinprodukte mit Arzneicharakter, die in der Anlage V zur Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL) gelistet sind. Auch Pflaster und Verbandstoffe sowie die Gruppe der Teststreifen sind nach § 31 SGB V erstattungsfähig. Diese Produkte werden nicht in Anlage V genannt.
Bei Blutzuckermessgeräten ist es ähnlich: Auch diese zählen zu der Gruppe der Medizinprodukte, die nicht in Anlage V gelistet sein müssen und trotzdem erstattungsfähig sein können.
Gerade bei Verbandmitteln kommt es oft zu Unsicherheiten bei Retaxierungen. Zu dieser Gruppe der Medizinprodukte gehören unter anderem:
- Hydrokolloidpflaster
- Hydrogele konserviert, nicht konserviert
- Wundverbände, Wund- und Fixierpflaster
- Binden und Verbände zum Fixieren, Stabilisieren, Immobilisieren und Komprimieren
- Kompressen, Saugkompressen mit Superabsorber, Tupfer und Tamponaden
- Verbandmull, Verbandzellstoff, Verbandwatte
Auch hier gilt die Erstattungsfähigkeit nach § 31 Absatz 1 SGB V, sie können auch ohne Listung in der Anlage V der AM-RL zu Lasten der Kasse verordnet werden. Auch nicht unter den Verordnungsausschluss nach § 34 SGB V fallen sie nicht.
Somit sind unter folgenden Bedingungen Medizinprodukte nicht erstattungsfähig – und eine Retax droht:
- Medizinprodukte mit Arzneimittelcharakter, wenn sie nicht in der Anlage V gelistet sind oder die dort angegebene Befristung abgelaufen ist
- Hilfsmittel, wenn keine Lieferberechtigung vorliegt
- Verbandmittel und Teststreifen, wenn kein Vertragspreis mit der Krankenkasse vereinbart wurde
Achtung: Bei Medizinprodukten gelten keine Packungsgrößenverordnungen, Rahmenverträge oder Rabattverträge.