Arzneimittelsicherheit

Medikationsplan: Theorie und Praxis

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Berlin -

Der Medikationsplan soll Apothekern und Ärzten die Beratung beziehungsweise Verordnung erleichtern und die Sicherheit erhöhen. Das funktioniert aber nur, wenn er stets gepflegt und auf dem neuesten Stand gehalten wird. Eine Studie von Apothekern aus Westfalen-Lippe zeigt, dass die Pläne oft lückenhaft sind und dass kein Abgleich stattfindet. Unter die Lupe wurden etwa 500 Datenblätter genommen. Die Ergebnisse wurden im Fachjournal „Zeitschrift für Evidenz, Fortbildung und Qualität im Gesundheitswesen“ veröffentlicht.

Die aktuelle Medikation der Patienten wurde mit der vorhandenen Medikationsliste verglichen. Die Querschnittstudie ergab: „Keine der 399 Medikationslisten enthielt für alle Arzneimittel Informationen in den einzelnen Kategorien der bundeseinheitlichen Vorgabe.“ Lediglich in etwa 30 Prozent der Fälle wurde das verwendete Fertigarzneimittel namentlich angegeben. In fast jedem vierten Fall stimmten das angegebene und das tatsächliche Fertigarzneimittel nicht überein.

Wirkstoff und Name des Arzneimittels wurden häufig vertauscht. Auf jedem dritten Medikationsplan fehlte die Dosierung. Auf acht von zehn Plänen gab es keine Angabe zur Arzneiform, auf neun von zehn Datenblättern fehlten die Indikation und die Einnahmehinweise für die verordneten Arzneimittel. Die Pläne waren im Durchschnitt 4,5 Monate alt mit einer Spanne von null bis zwölf Monaten.

Ein Medikationsplan in diesem Zustand kann den Autoren zufolge seinen Zweck der Patientensicherheit nicht erfüllen. Die Arzneimittelsicherheit könne ebenfalls nicht gestärkt werden. Es bedürfe einer intensiven und stetigen Zusammenarbeit zwischen Arzt und Apotheke, um die Anforderungen umzusetzen. Der Patient sollte in die Pflege des Mediaktionsplans miteinbezogen werden. Eine Aktualisierung sollte spätestens alle drei Monate erfolgen, im Idealfall bei jeder Änderung. Geht man nach der Studie, wird dem Medikationsplan in der Praxis wenig Beachtung geschenkt und sein Potential kaum genutzt.

Kassenpatienten, die mindestens drei verschiedene Medikamente über einen Zeitraum von mindestens 28 Tagen verordnet bekommen, haben seit Oktober Anspruch auf einen Medikationsplan. Festzuhalten sind Wirkstoff und Produktname, Grund der Einnahme, Dosierung und sonstige Hinweise. In den Plan aufgenommen werden nicht nur die verschreibungspflichtigen Medikamente, sondern auch die der Selbstmedikation. Apotheken, Arztpraxen und Krankenhäuser können den Plan stets aktualisieren und ihn künftig per Barcode in die entsprechende Software einlesen und bearbeiten. Aktuell gibt es den Plan nur auf dem Papier, auf der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) soll der Medikationsplan ab 2018 gespeichert werden.

Der Hausarzt ist zum Erstellen des Medikationsplanes verpflichtet; haben Versicherte keinen Hausarzt, sind die Fachärzte in der Pflicht. Die Ersterstellung beinhaltet alle Medikamente, die der verantwortliche Arzt verordnet, sowie alle nicht verschreibungspflichtigen Arzneimittel, von denen der Arzt weiß. In diesem Punkt ist die Zusammenarbeit des Patienten gefragt. Änderungen werden von den behandelnden Ärzten und der Apotheke durchgeführt.

Apotheken können zum Bespiel eine Änderung des Rabattpartners vornehmen oder die Arzneimittel der Selbstmedikation ergänzen. Sind Wechselwirkungen und Kontraindikationen zu erkennen, kann der Apotheker mit den Ärzten Rücksprache halten.

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