Diäten

Margarine auf Rezept

, Uhr
Berlin -

Zur Unterstützung der ketogenen Diät gibt es nun weitere, spezielle Produkte auf dem Markt mit einem hohen Anteil an mittelkettigen Triglyceriden (MCT). Bei bestimmten Indikationen können diese sogar auf Kassenrezept verordnet werden.

Die Diätform ist nicht nur zur Gewichtsreduktion geeignet, sondern auch bei speziellen Erkrankungen. Eine davon ist Epilepsie: Bei Patienten, deren Anfälle nicht durch Antiepileptika unter Kontrolle gebracht werden können, spricht man von einer pharmakoresistenten Epilepsie. Basierend auf Beobachtungen, dass sich Hungern bei vielen Epilepsiepatienten günstig auf die Anfallssituation auswirkt, wurde die ketogene Diät bereits vor 90 Jahren in der Behandlung eingesetzt. Der Wirkmechanismus ist nur teilweise bekannt. Viele behandelte Patienten sind aber nach einiger Zeit anfallsfrei, bei weiteren haben sich die Anfälle deutlich reduziert.

Ebenso zeigt sich eine Wirksamkeit der ketogenen Diät bei Pyruvatdehydrogenase-Mangel (PDH), einer seltenen Stoffwechselerkrankung, die auf einen Gendefekt zurückzuführen ist. Die Betroffenen leiden unter häufigen Krampfanfällen und anderen neurologischen Symptomen. Auch bei anderen Krankheitsbildern wird mittlerweile über einen therapeutischen Nutzen der ketogenen Ernährung diskutiert: neurodegenerative Erkrankungen wie Alzheimer, Parkinson und ALS, neurologische Störungen wie Autismus oder auch Stoffwechselstörungen wie das polyzystische Ovarialsyndrom oder Typ-2-Diabetes.

Bei der ketogenen Diät handelt es sich um eine fettreiche, streng kohlenhydratlimitierte, protein- und energiebilanzierte Ernährungsweise. Sie ist eine Art Imitation des Fastenzustandes, in dem der Körper seine Energie vorwiegend aus der Verstoffwechselung von Fett, den sogenannten Ketonkörpern, bezieht. Bei diesem Zustand spricht man von einer Ketose. Es gibt verschiedene Formen der ketogenen Diät. Vor allem die MCT-basierte ketogene Diät wird bei den genannten Krankheitsbildern häufig angewendet. Um 1960 wurde entdeckt, dass MCT mehr Ketonkörper und damit mehr Energie pro Einheit im Körper erzeugen als die überwiegend langkettigen Triglyceride normaler Essensfette.

Dennoch birgt eine ketone Ernährungsweise auch Risiken: Durch die verhältnismäßig hohen Eiweiß- und Fettanteile steigt die Gefahr für Herz-Kreislauf-Erkrankungen. Zudem kann eine ketogene Diät auch zu einem unausgewogenen Vitamin-Haushalt führen, da Obst und Gemüse auf Grund des hohen Anteils an Kohlenhydraten nur selten konsumiert werden können. Damit der Patient wegen einer ketogenen Diät keine bleibenden gesundheitlichen Schäden nimmt, sollte sie daher ausschließlich unter ärztlicher Beobachtung durchgeführt werden.

Produkte zur Unterstützung der ketogenen Diät gibt es schon länger. Bislang gab es Pulver zum Einrühren, Öle oder Getränke mit hohem MCT-Anteil von verschiedensten Herstellern. Nun hat Dr. Schär neben Ölen mit einem hohen Anteil an MCT unter der Marke Kanso eine Margarine und Brotaufstriche zur Unterstützung der Diät auf den Markt gebracht. Es handelt sich um „diätetische Lebensmittel für besondere medizinische Zwecke“. Die Produkte sind laut Hersteller verordnungs- und erstattungsfähig. Dennoch ist die Verordnung auf Rezept spezifischen Indikationen wie seltenen angeborenen Defekten im Kohlenhydrat- oder Fettstoffwechsel sowie weiteren definierten diätpflichtigen Erkrankungen als auch seltenen angeborenen Defekten im Fettstoffwechsel vorbehalten. Neben Kanso sind auch Nutricia und Vitaflo mit erstattungsfähigen MCT-Produkten auf dem Markt vertreten. Auch verschiedene Sports-Nutrition-Hersteller bieten derartige Produkte an. Viele sind auch mit einer PZN versehen und über den Großhandel in Apotheken zu bekommen.

Ein medizinisch notwendiger Fall für die Verdordnung zu Lasten der Kasse nach §31 Sozialgesetzbuch (SGB V) liegt vor, wenn eine unzureichende Ernährungssituation vom Arzt festgestellt wurde und das Zuführen von Nahrungsbestandteilen notwendig ist, um schwere geistige oder körperliche Beeinträchtigungen zu verhindern. In puncto Zuzahlung gelten die gleichen Regeln wie für Arzneimittel. Patienten zahlen demnach 10 Prozent des Abgabepreises, jedoch mindestens fünf und maximal zehn Euro.

Newsletter
Das Wichtigste des Tages direkt in Ihr Postfach. Kostenlos!

Hinweis zum Newsletter & Datenschutz

Mehr zum Thema
Mehr aus Ressort
10-er Pack kann ausgeeinzelt werden
Meningokokken-B-Impfung: SSB oder Privatrezept?
Packungen in ausländischer Aufmachung
Ausnahmegenehmigung: Was gilt bei der Abgabe?

APOTHEKE ADHOC Debatte