Pille und Pille danach auf Rezept Nadine Tröbitscher, 20.06.2017 11:49 Uhr
Ist die Pille auf einem Kassenrezept verordnet, können einige Frage zur Erstattung aufkommen. Wann ist das 20. Lebensjahr vollendet, muss die Diagnose geprüft werden oder ab welchem Alter wird die Rezeptgebühr fällig? Wird die inzwischen verschreibungsfreie „Pille danach“ erstattet? Ein kleiner Überblick.
Krankenkassen übernehmen bis zum vollendeten 20. Lebensjahr die Kosten für Kontrazeptiva. Die Erstattung endet somit mit dem 20. Geburtstag. Im Gesetz regelt §24a Sozialgesetzbuch SGB V den Vorgang „Versicherte bis zum vollendeten 20. Lebensjahr haben Anspruch auf Versorgung mit verschreibungspflichtigen empfängnisverhütenden Mitteln […] gilt entsprechend für nicht verschreibungspflichtige Notfall-Kontrazeptiva, soweit sie ärztlich verordnet werden“. Ulipristalacetat (EllaOne, HRA-Pharma) und das generische Levonorgestrel können also auch auf einem Kassenrezept verordnet werden und werden erstattet.
Versicherte zahlen unter 18 Jahren keine Rezeptgebühr, diese wird erst ab 18 fällig. Eine Ausnahme gilt nur, wenn die Mitglieder der Krankenkasse von der Zuzahlung befreit sind. Sonst gelten die allgemeinen Regeln für die Zuzahlung – mindestens fünf und maximal zehn Euro. Liegen die Kosten des Arzneimittels zwischen 50 und 100 Euro, zahlen Versicherte 10 Prozent des Abgabepreises.
Bei der Abgabe der Kontrazeptiva auf einem Muster-16-Formular muss der Rabattvertrag der Krankenkasse eingehalten werden. In Ausnahmefällen kann die Sonder-PZN und der entsprechende Faktor angewendet werden, um einen Austausch zu umgehen. Dies kann im Falle von Pharmazeutischen Bedenken, einer Akutversorgung oder einem Lieferengpass notwendig sein.
Erhalten Patientinnen, die älter als 20 Jahre sind, ein Kassenrezept über die „Pille“, kann dies medizinisch begründet sein. In diesen Fällen übernehmen die Krankenkassen die Kosten. Hat der Arzt keine Diagnose auf dem Rezept angegeben, muss auch die Apotheke keine Prüfung vornehmen und kann das Rezept unter Beachtung des Rabattvertrages beliefern. Der Arzt ist nicht verpflichtet, eine Diagnose anzugeben.
Hat der Arzt jedoch eine Diagnose auf der Verordnung dokumentiert, gilt für die Apotheke eine erweiterte Prüfpflicht. Ist die Erstattung zur angegebenen Diagnose nicht möglich, muss mit dem Arzt Rücksprache gehalten werden. Das Rezept kann nicht zu Lasten der Kasse abgerechnet werden und muss vom Patienten selbst bezahlt werden.
Neben der Empfängnisverhütung sind einige Pillen auch in weiteren Indikationen zugelassen, darunter zur Behandlung von mittelschwerer Akne nach Versagen topischer Therapien oder einer oralen Antibiose, wenn die Patientinnen beispielsweise mit fruchtschädigenden Wirkstoffen, wie Isotretinoin behandelt werden. Eine medizinische Kontrazeption ist auch im Rahmen einer Behandlung mit Methotrexat oder Thalidomid angezeigt. In diesen Fällen zahlen die Kunden nur die Rezeptgebühr.