Ausnahmeregelungen

Isotretinoin auf Entlassrezept APOTHEKE ADHOC, 28.05.2021 11:59 Uhr

Solange die Sars-CoV-2-Arzneimittelversorgungsverordnung in Kraft ist, können auch Retinoide in größeren Packungen auf einem Entlassrezept abgegeben werden. Foto: Almirall
Berlin - 

Normalerweise sind die Mengen auf Entlassrezepten auf die kleinste Normgröße begrenzt. Aufgrund der aktuell geltenden Sars-CoV-2-Arzneimittelversorgungsverordnung gelten hier Ausnahmen – auch für die besondere Wirkstoffgruppe der Retinoide.

Die Gruppe der oralen Retinoide fordert Apotheker und PTA bei der Beratung – wenn die Wirkstoffgruppe dann noch auf einem Entlassrezept verordnet ist, kommen weitere Punkte, die beachtet werden, hinzu. Nicht zuletzt gilt aktuell die Sars-CoV-2-Arzneimittelversorgungsverordnung.

Normalfall Retinoide

Zu der Wirkstoffgruppe gehören Acitretin, Adapalen, Alitretinoin, Bexaroten, Isotretinoin, Tazaroten und Tretinoin. Der Wirkstoff Isotretinoin sollte generell nur im Ausnahmefall verschrieben werden. Für Frauen im gebärfähigem Alter gelten bei Acitretin, Alitretinoin und Isotretinoin Sonderregeln – es muss ein Schwangerschaftsverhütungsprogramms angewendet werden. Das hängt mit dem teratogenen Potential der Wirkstoffe zusammen. Frauen müssen ihre Verordnungen innerhalb von einer Woche einlösen, die verordnete Menge darf den Bedarf für 30 Tage nicht übersteigen.

Für männliche Patienten gelten andere Regeln. Sie sind nicht angehalten, eine zuverlässige Verhütungsmethode anzuwenden. Darüber hinaus dürfen sie sich auch mehr Zeit bei der Einlösung lassen. Männer können Retinoid-Verordnungen die gewohnten vier Wochen einlösen. Auch bei der verschriebenen Menge gelten für Männer keine Höchstmengen. Geregelt ist dies in der Arzneimittelverschreibungsverordnung (AMVV). Hier werden ausdrücklich nur Frauen erwähnt.

Normalfall Entlassrezept

Eigentlich haben Entlassrezepte eine Gültigkeit von drei Werktagen inklusive Ausstellungsdatum. Ein am Montag ausgestelltes Rezept darf demnach bis Mittwoch der gleichen Woche eingelöst werden. Bei einer Ausstellung am Sonntag kann der Patient beziehungsweise die Patientin ebenfalls bis Mittwoch in die Apotheke gehen. Bei Arzneimitteln darf nur eine Packung der kleinsten Normierung (N1) gemäß Packungsgrößenverordnung verordnet werden.

Abgabe im Rahmen der Sars-CoV-2-Arzneimittelversorgungsverordnung

Im Rahmen des Entlassmanagements dürfen Krankenhausärzte Arzneimittel bis zur N3-Packung und Arznei-, Verband-, Heil- und Hilfsmittel für bis zu 14 Tagen verordnen. Hiervon sind Retinoide nicht ausgeschlossen. Dennoch muss die Apotheke auf die Verordnungsmenge und den Namen des Patienten/der Patientin achten. Denn § 3b der AMVV gilt weiterhin: „Die Höchstmenge der Verschreibungen von oral anzuwendenden Arzneimitteln, die die Wirkstoffe Acitretin, Alitretinoin oder Isotretinoin enthalten, darf für Frauen im gebärfähigen Alter je Verschreibung den Bedarf für 30 Tage nicht übersteigen.“ Für Männer dürfen also auf einem Entlassrezept auch N2- und N3-Packungen verordnet werden – für Frauen weiterhin maximal 30 Tabletten.

Allgemeine Beratung

Zu der allgemeinen Beratung gehört auch, dass alle Patienten, unabhängig davon, ob sie männlich oder weiblich sind, darauf hingewiesen werden, dass sie retinoidhaltige Arzneimittel zur oralen Anwendung niemals an andere Personen weitergeben dürfen und ungenutzte Kapseln am Ende der Behandlung in der Apotheke abzugeben sind. Ein weiterer Hinweis muss in Bezug auf die Blutspende gegeben werden: Während der Therapie mit Alitretinoin oder Isotretinoin zur oralen Anwendung und bis einschließlich einen Monat nach Absetzen des Medikaments darf kein Blut gespendet werden, da bei einer schwangeren Empfängerin ein Risiko für den Fötus bestehen würde. Aus demselben Grund darf ebenfalls unter der Therapie mit Acitretin und sogar drei Jahre nach Absetzen kein Blut gespendet werden.