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Interaktionen und Nebenwirkungen: Analgetika Teil 2 APOTHEKE ADHOC, 15.11.2019 13:29 Uhr

Auch bei den gängigen Schmerzmitteln gibt es einiges in Sachen Kontraindikationen und Missbrauchsrisiko zu beachten. Foto: APOTHEKE ADHOC
Berlin - 

Bei Schmerzen aller Art ist ein Arzneimittel gegen die Beschwerden schnell eingenommen. Dennoch sind auch bei den gängigen Wirkstoffen zur Analgesie unerwünschte Arzneimittelwirkungen und Wechselwirkungen zu beachten. Im zweiten Teil dreht sich alles um die Kontraindikationen und das Missbrauchspotenzial der Schmerzmittel.

Kontraindikationen

NSAID: Asthmatiker dürfen NSAID nicht einnehmen. Unter der Einnahme kann es bei Erkrankten zu NSAID-exazerbierten Asthmaanfällen kommen. Diese schwerwiegende Nebenwirkung kann bis zum Status asthmaticus führen. Grundsätzlich können alle COX-Hemmer diese Anfälle verursachen. Am stärksten reagieren Patienten auf Indometacin. NSAID sind während einer Schwangerschaft nur nach Rücksprache mit dem Gynäkologen einzunehmen. Im dritten Trimenon sind sie aufgrund der Hemmung der Prostaglandinsynthese kontraindiziert. Die Gabe von Aspirin bei Kindern unter zwölf Jahren ist aufgrund der Gefahr des Reye-Syndroms strikt zu unterlassen.

2013 wurden Kontraindikationen für Diclofenac ergänzt. Unter der Einnahme besteht ein erhöhtes Risiko für arterielle thrombotische Ereignisse, so darf Diclofenac nicht bei bestehender Herzinsuffizienz oder ischömischen Herzerkrankungen eingenommen werden. Bei vorliegender Hypertonie und Hyperlipidämie oder Diabetes ist eine Einnahme sorgfältig abzuwägen. Diclofenac ist kein geeignetes Schmerzmittel für starke Raucher.

Paracetamol: Bei vorliegenden Leberschäden darf Paracetamol nicht eingenommen werden. Bei chronischem Alkohol-Abusus, einem Körpergewicht unter 50 kg bei Erwachsenen und insbesondere bei Patienten über 60 Jahren sollte Paracetamol mit besonderer Vorsicht angewendet werden.

Opiode: Bei vorliegenden Asthmaerkrankungen sollten Opioide aufgrund der atemdepressiven Wirkung nur unter besonderer Vorsicht angewendet werden, Patienten sollten auf die geringe therapeutische Breite hingewiesen werden. Opiode dürfen nur eingeschränkt bei älteren Patienten angewendet werden. Fast alle Wirkstoffe dieser Substanzklasse finden sich auf der Priscus-Liste wieder. Der Liste können unerwünschte Arzneimittelwirkungen wie Benommenheit oder erhöhte Sturzgefahr entnommen werden.

Missbrauch

Der Missbrauch beschränkt sich größtenteils auf die verschreibungspflichtigen Opiode. Das bekannteste Beispiel innerhalb dieser Wirkstoffgruppe ist wohl Tilidin. In Tropfenform eingenommen kann es bei höheren Dosierungen zu einer euphorisierenden und angstlösenden Wirkung kommen. Der Rausch tritt nach zehn bis zwanzig Minuten ein und hält für drei bis fünf Stunden an. Neben der entspannenden Wirkung kommt es zu typischen Nebenwirkungen einer Opiod-Überdosierung, hierzu zählen Schwitzen, Zittern, Übelkeit, Erbrechen und Ermüdung.

Bei dauerhaftem Missbrauch kommt es schnell zur psychischen Abhängigkeit und Toleranzentwicklung, sodass die gewählten Dosierungen immer höher ausfallen. Trotz der Zugabe des Opiod-Antagonisten Naloxon wurde das Schmerzmittel weiterhin missbräuchlich verwendet. Seit 2013 sind deshalb alle flüssigen Tilidin-haltigen Arzneimittel dem Betäubungsmittelgesetz unterstellt.

Aber auch das Missbrauchspotenzial von verschreibungsfreien Analgetika sollte nicht außer Acht gelassen werden: Auch Paracetamol, Ibuprofen und ASS sind, wie alle anderen Wirkstoffe, bei unsachgemäßer Anwendung eine Gefahr für die Gesundheit. Diese Information sollte Kunden mitgegeben werden, damit auch OTC-Analgetika nicht leichtsinnig eingenommen werden. Bei Verdacht eines Missbrauchs sollte dieser kommuniziert oder der behandelnde Arzt informiert werden.