Hydroxychloroquin-haltige Arzneimittel dürfen in Apotheken nur noch abgegeben werden, wenn der Arzt eine der zugelassenen Indikationen auf der Verordnung vermerkt hat. Darüber informiert das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM).
Hydroxychloroquin-haltige Arzneimittel dürfen im Rahmen der ambulanten Versorgung nur noch abgegeben werden, wenn die Präparate für Therapien einer der zugelassenen Indikation verordnet werden. Dazu gehören:
Die Indikation muss der behandelnde Arzt auf dem Rezept vermerken. Die Arzneimittel sollen nicht mehr als Privatrezept ohne Angabe der Indikation verordnet werden. Auch für den Eigengebrauch nach Vorlage des Arztausweises sollte keine Abgabe in der Apotheke erfolgen.
Hat der Arzt versäumt, eine zugelassene Indikation auf der Hydroxychloroquin-Verordnung zu dokumentieren, kann die Apotheke Rücksprache halten und nach Bestätigung einer zulassungskonformen Indikation das Rezept beliefern und die Indikation auf der Verordnung nachtragen.
Ärzte sollen laut BfArM jeweils maximal 100 Tabletten á 200 mg auf einem Rezept verschreiben, dies entspreche einer üblichen Dosierung im Rahmen der Dauertherapie von zweimal täglich 200 mg für einen Zeitraum von 50 Tagen. Für die ambulante Malariatherapie ist eine Verordnung von maximal zwölf Tabletten erlaubt.
„Diese Maßnahme gilt der Sicherstellung der medikamentösen Versorgung von Patienten mit den oben genannten chronischen Erkrankungen“, schreibt das BfArM. Derzeit häuften sich Hinweise, dass Hydroxychloroquin-haltige Arzneimittel verstärkt off-label zur (potentiellen) Behandlung von Covid-19 verordnet werden. Der Off-label-Einsatz außerhalb von klinischen Prüfungen solle jedoch nur im Rahmen eines individuellen Heilversuchs bei stationär überwachten Verläufen von mit Sars-CoV-2 infizierten Patienten erfolgen.
Rheumatologen und die Europäsiche Arzneimittelagentur (EMA) fürchten Engpässe bei Chloroquin und Hydroxychloroquin. „Die Deutsche Rheuma-Liga blickt mit großer Sorgfalt auf mögliche Versorgungsengpässe mit Medikamenten in Europa.“ Man habe bereits Meldungen erhalten, dass Hydroxychloroquin für Lupus-Patienten nicht mehr zu erhalten sei.
Wie die Deutsche Rheuma-Liga mitteilt, habe die Deutsche Gesellschaft für Rheumatologie (DGRh) Kontakt zu den Hydroxychloroquin-Herstellern aufgenommen und zusätzliche Maßnahmen in die Wege geleitet, die die Versorgung von Rheumapatienten sicherstellen sollen. „Bei Lieferschwierigkeiten können sich Apotheker nun direkt an die Hersteller wenden.“
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