Wenn nachts die Notdienstglocke ertönt, ist eine unkomplizierte und unverzügliche Versorgung der Patienten gefragt. Apotheken müssen sich entsprechend bevorraten. Es kann nicht jedes Medikament von jedem Hersteller vorrätig sein, aber die wichtigsten Wirkstoffe sollten an Lager sein. Da der Bedarf am Wochenende von dem täglichen Geschäft abweichen kann, empfiehlt sich ein Check-up vor dem Dienst. Was sollte da sein und wie wird beliefert?
Zusätzlich zum Notfallsortiment, das in der Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) geregelt ist, sollten Apotheker Präparate der großen Indikationsgruppen vorrätig halten. So können Patienten im Notfall mit Verschreibungen vom kassenärztlichen Notdienst oder aus dem Krankenhaus unverzüglich versorgt werden. Laut ApBetrO müssen verschiedene Analgetika vorrätig sein – sowohl Opioide als auch Nicht-Opioide. Dazu gehören unter anderem Ibuprofen, Paracetamol, Diclofenac, Metamizol, Tramadol, Triptane und Tilidin/Naloxon in unterschiedlichen Dosierungen und Darreichungsformen. Opioide müssen sowohl zur Injektion als auch als orale Darreichungsformen mit unmittelbarer und verzögerter Wirkstofffreisetzung vorrätig sein.
Das Notfallsortiment muss zudem Glucocorticoide zur Injektion und zur Inhalation zur Behandlung von Rauchgas-Intoxikationen enthalten. Außerdem Antihistaminika zur Injektion, Entschäumer wie Simeticon, medizinische Kohle, Tetanus-Impfstoff (Tetanol), Tetanus Hyperimmun-Globulin 250 I.E. (Tetagam), Epinephrin zur Injektion (Suprarenin), Ampullen mit physiologische Kochsalzlösung und diverse Verbandsstoffe, Kanülen, Einmalspritzen, Katheter, Übergangsgeräte für Infusionen (Vasofix, Intrafix) und Geräte zur Blutzuckerbestimmung.
Apotheken sollten sich für den Notdienst mindestens mit folgenden Arzneimitteln bevorraten:
Antibiotika
Amoxicillin und die Kombination mit Clavulansäure als Tabletten und Saft, ebenso Azithromycin, Cefaclor, Cefixim, Cefuroxim, Clarithromycin, Erythromycin und Phenoxymethylpenicillin. Doxycyclin, Metronidazol, Nitrofurantoin, Cortrimoxazol und Norfloxacin sollten in unterschiedlichen Stärke als Tabletten an Lager sein – Fosfomycin als Granulat. Aber auch antibiotische Augentropfen und -salben, Ohrentropfen sowie zur topischen Anwendung sollten vorrätig sein.
Antivirale Mittel
Aciclovir gegen Herpesinfektionen als Tablette und Creme sollte ebenso wie Brivudin (Zostex) vorrätig sein, denn im Falle einer Gürtelrose muss die Therapie binnen kurzer Zeit begonnen werden. Auch Oseltamivir in Tamiflu sollte nicht fehlen.
Antihelmintika
Arzneimittel gegen Würmer sollten sowohl mit den verschreibungspflichtigen Wirkstoffen Pyrantel (Helmex) und Mebendazol (Vermox) vorrätig sein, aber auch die apothekenpflichtige Arzneimittel mit Pyrvinium (Molevac) sollten als Tablette und Suspension an Lager sein. Auch antiparasitäre Mittel mit Permethrin oder Dimeticon sollten im Notdienst vorrätig sein.
Antimykotika
Im Notdienst sollten Arzneimittel zur Behandlung von Vaginalmykosen, Pilzinfektionen der Haut und des Gastro-Intestinaltraktes vorrätig sein. Geeignet sind je nach Indikation Präparate mit Clotrimazol, Nystatin, Amphotericin B oder Metronidazol.
Antiallergika
Neben Antihistaminka sollten auch Notfallpens mit Adrenalin sowie Glucocorticoide zur Versorgung der Patienten bereitstehen. Auch Zubereitungen für die topische Anwendung dürfen nicht fehlen.
Pädiatrie
In der Nacht können häufig Kinder zum Notfall werden, daher ist es wichtig, auch an die Kleinen zu denken. Verordnet werden können cortisonhaltige Zäpfchen, Entschäumer, Salbutamol als Tropfen und Inhalation oder auch Lactobacillen gegen Durchfall.
Kontrazeptiva
Neben Pille & Co. sollte im Notdienst die Pille danach an Lager sein. Empfohlen ist die Bevorratung mit beiden Wirkstoffen (Levonorgestrel, Ulipristalacetat) um so die individuelle und passende Empfehlung geben zu können.
Ohnehin vorrätig sind Arzneimittel für Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Stoffwechselstörungen, Erkrankungen des Magen-Darm-Traktes, Antipsychotika, Antidepressiva oder Antiepileptika sowie Atemwegserkrankungen. Im Notdienst steigt auch die Nachfrage nach Windeln, Babynahrung, Hygieneartikeln, Rasierern, Bürsten und Hilfsmitteln wie Katheter und Urinbeutel. Wird ein Rezept im Notdienst beliefert, müssen Apotheker alle vertraglichen Regelungen einhalten.
Wird den Vorgaben nicht entsprochen, muss dies mit einer Begründung auf der Verordnung dokumentiert werden. Auch wenn im Notfall die unverzügliche Versorgung der Patienten Priorität hat, müssen die Rabattverträge beachtet werden. Ist ein rabattiertes Arzneimittel nicht vorrätig, muss mit dem namentlich verordneten, einem der drei preisgünstigsten nach Aut-idem oder einem Reimport nach § 5 Rahmenvertrag versorgt werden. Dabei ist die Sonder-PZN und der Faktor mit Begründung auf dem Rezept anzugeben.
Wird nicht allen Formalien auf dem Rezept entsprochen, kann der Apotheker laut § 3 Rahmenvertrag in Rücksprache mit dem Arzt entsprechende Änderungen oder Ergänzungen vornehmen, außer der verordneten Menge, das Aut-idem-Kreuz und die Arztunterschrift.
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