Apo-Tipp

Fresh-Up: Grünes Rezept

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Berlin -

Das grüne Rezept kommt in der Apotheke häufig vor. Einige Kunden sind bei der Abrechnung allerdings verwirrt und verstehen nicht, warum sie die Medikamente voll bezahlen sollen, obwohl der Arzt sie ihnen verordnet hat. Auch was sie im Anschluss mit dem Dokument anfangen sollen, ist vielen Patienten unbekannt. Hier kommen fünf Tipps, wie man den Kunden erklärt, was es damit auf sich hat.

Tipp eins: Was ist das grüne Rezept überhaupt?
Das grüne Rezept ist eine Empfehlung des verordnenden Arztes, ein Medikament einzunehmen. Wenn er ein nicht verschreibungspflichtiges – also nur apothekenpflichtiges – Arzneimittel für geeignet hält, die Therapie wirksam unterstützen zu können, dann schreibt er es auf ein grünes Rezept. Seit etwa 15 Jahren dürfen diese nämlich nur noch in Ausnahmefällen auf einem rosafarbenen Muster-16-Rezept verordnet werden, selbst wenn sie bei bestimmten Symptomen einer Erkrankung die Genesung wirksam unterstützen können.

Tipp zwei: Muss der Kunde dann alles komplett bezahlen oder übernimmt die Krankenkasse die Kosten?
Links unten steht auf den grünen Rezepten der Satz: „Dieses Rezept können Sie bei vielen gesetzlichen Krankenkassen zur Voll- oder Teilerstattung als Satzungsleistung einreichen.“ Es gibt tatsächlich viele Kassen, die pflanzliche, homöopathische, anthroposophische oder apothekenpflichtige Medikamente erstatten. Je nach Kasse gibt es verschiedene Konditionen, die zum Beispiel Höchstbeträge festlegen, bis zu denen jährlich erstattet wird. Dafür muss das bedruckte grüne Rezept vorgelegt werden. Es lohnt sich, hier einmal in den Leistungskatalog der eigenen Krankenkasse zu sehen.

Manche Kassen geben sogar für Jugendliche zwischen 12 und 17 Jahren gar keine Budgetgrenze an. Dies ist oft an die Teilnahme an verschiedenen angebotenen Gesundheitsprogrammen gebunden. Andere übernehmen Homöopathika nur, wenn der verordnende Arzt die Zusatzqualifikation Homöopathie aufweisen kann. Es gibt auch Unterschiede bei der Zuzahlung, da sie je nach Krankenkasse entweder komplett entfällt oder prozentual errechnet wird. Ausnahmen werden häufig auch für Schwangere und Mütter bis zum ersten Lebensjahr des Kindes gemacht, die verschiedene Mineralstoff- oder Vitaminpräparate erstattet bekommen.

Tipp drei: Warum bekommt der Kunde ein apothekenpflichtiges Medikament auf grünem Rezept, obwohl der Wirkstoff auch in verschreibungspflichtigen Medikamenten verarbeitet wird?
Ein Beispiel hierzu ist Ibuprofen, das in der Variante mit 400 Milligramm sowohl auf einem grünen, als auch auf rosa Rezept verordnet werden könnte. Die Kassen verlangen von den Ärzten Verordnungen, die medizinisch zweckmäßig und ausreichend sind. Wird dies von apotheken- und verschreibungspflichtigen Medikamenten erfüllt, so sind zunächst aus wirtschaftlichen Gründen je nach zugrundeliegender Indikation die apothekenpflichtigen vorzuziehen.

Tipp vier: Einreichen des grünen Rezeptes bei der Einkommensteuererklärung.
Sollte die Krankenkasse das grüne Rezept nicht übernehmen, so kann es bei der Einkommensteuererklärung immerhin noch als Beleg für die sogenannten „außergewöhnlichen Belastungen“ genutzt werden. Hier reicht jedoch das bedruckte Rezept alleine nicht aus, denn der Fiskus benötigt zusätzlich noch die Quittung darüber, dass das Medikament auch bezahlt wurde. Hierzu wird in drei Stufen (bis 15.340 Euro, bis 51.130 Euro und ab 51.130 Euro) festgesetzt, dass Ausgaben zwischen 1 und 7 Prozent des brutto verfügbaren Jahreseinkommens eine zumutbare Belastung darstellen. Hier wird auch noch unterschieden, ob man alleinstehend, verheiratet oder mit Familie lebt.

Tipp fünf: Wie lange ist das Grüne Rezept überhaupt gültig?
Da Medikamente die auf diese Weise verordnet werden, zunächst einmal selbst bezahlt werden müssen, überlegen viele Patienten erst einmal einige Zeit, ob sie das Rezept überhaupt einlösen sollen. Hier muss man sich aber keine Sorgen machen, denn das Grüne Rezept ist unbegrenzt gültig. Während ein blaues Privatrezept nur drei Monate beliefert werden darf, kann das grüne Pendant dazu auch noch ein Jahr später abgerechnet werden, da es nur als „Einnahmeempfehlung“ des Arztes gilt.

Cave: Manche Ärzte nutzen die grünen Formulare statt der blauen, um verschreibungspflichtige Medikamente für Kassenpatienten zu verordnen. Das passiert dann, wenn die Arzneimittel nicht zum Leistungskatalog gehört, und wird oft bei Schlafmitteln so gehandhabt. Die Ärzte nutzen hier gerne das grüne Formular, weil es sie nichts kostet – rechtlich gesehen ist es aber dann als blaues Privatrezept zu werten und hat daher nur drei Monate Gültigkeit.

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