Die Rezeptur kann für die Apotheken ein betriebswirtschaftliches Fiasko sein. Herstellung und Dokumentation erzeugen einen Aufwand, zu dem Aufschläge und Arbeitspreis in keinem Verhältnis stehen. Dazu kommen allgemeine Arbeiten wie Identitäts- und Plausibilitätsprüfung oder Herstellungsanweisung, die gar nicht berücksichtigt werden. Werden die Zahlen des Honorargutachtens amtlich, könnte sich das Bild ein Stückweit wenden.
Für die Herstellung einer Rezeptur darf bislang für die Substanzen ein Aufschlag von 90 Prozent berechnet werden. Nach den vorliegenden Zahlen des Honorargutachtens könnte dieser auf 4,8 Prozent gesenkt werden. Im Gegenzug könnte der Fixzuschlag von mindestens 3,50 Euro auf 27 bis 80 Euro angehoben werden. Bricht man die einzelnen Herstellungskosten herunter, könnten sich die Änderungen beinahe ausgleichen. Dies sei dann zwar kostendeckend, aber verdienen würde die Apotheke dennoch nichts, sagt ein Apotheker aus Fulda.
Er schätzt den zeitlichen Aufwand für die Herstellung einer einfachen Salbe auf ein Minimum von 30 Minuten. Dann muss aber alles stimmen, keine Arztrücksprache darf notwendig sein und die Plausibilitätsprüfung muss am besten schon aus einer vorangegangenen Verschreibung vorliegen. Stellt man der Arbeitszeit den durchschnittlichen Stundenlohn einer PTA von 20 Euro gegenüber, fallen Arbeitskosten von zehn Euro an. Zieht man die Betriebskosten für Miete, Strom und Heizung in die Berechnung ein, fallen zusätzlich bis zu zehn Euro an – macht in der Summe 20 Euro.
Die Rezeptur muss jedoch von einem Apotheker freigegeben und dokumentiert werden, dies ist ebenfalls in den anfallenden Arbeitskosten zu berücksichtigen. Mit einem durchschnittlichen Stundenlohn von 32 Euro und einer Arbeitsleistung von 20 Minuten sind das 10,67 Euro. Rechnet man alle anfallenden Kosten zusammen, kommt man auf 30,67 Euro für die Herstellung.
Stellt man dem den möglichen Rezeptur-Fixzuschlag von mindestens 27 und maximal 80 Euro gegenüber, kommt man dem Aufwand nahe. Dies könnte jedoch nur für die Herstellung einer einfachen Rezeptur kostendeckend sein. Bislang ist nicht bekannt, welcher Fixzuschlag für welche galenische Zubereitung berechnet werden kann. Sind Rücksprachen nötig oder sind die Plausibilitätsprüfung beziehungsweise Herstellung komplexer und komplizierter, kann der Zeitaufwand den Kostenrahmen schnell sprengen und die Rezeptur bleibt ein Zuschussgeschäft.
Auch für das Umfüllen von Ausgangsstoffen könnte sich die Preisberechnung ändern. Statt wie gewohnt 100 Prozent Aufschlag auf die Substanz, könnten demnächst nur noch 4,8 Prozent auf die Menge berechnet werden. Dafür könnte es jedoch einen Fixzuschlag von 5,80 Euro als Arbeitspreis geben.
Apotheker bemängeln seit geraumer Zeit die geringen Arbeitskosten, die der Kasse in Rechnung gestellt werden können. „Allein jeder Handwerker verlangt einen Stundenlohn von 50 bis 75 Euro“, so ein Apotheker. Den würde er der Krankenkasse auch gerne in Rechnung stellen.
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