Falsche Dosierung auf BtM-Rezept Cynthia Wegner, 31.01.2023 08:00 Uhr
Die Dosierungsangabe auf Betäubungsmittelrezepten (BtM-Rezept) ist Pflicht. Doch wie sieht die Regelung aus, wenn die Angabe eindeutig falsch ist? Dürfen Apotheken den Stift ansetzen und die richtige Einnahme vermerken? Ein Überblick.
Kommt es bei BtM-Rezepten zu Unklarheiten oder Fehlern, so ist dies mit einem deutlichen Mehraufwand verbunden. Die Heilung oder Neubeschaffung ist gerade bei BtM-Rezepten kompliziert. Daher kommt es immer wieder zu Unsicherheit darüber, welche Angaben verändert oder ergänzt werden dürfen.
Dosierung ist Pflicht
Grundsätzlich schreibt die Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung (BtMVV) vor, dass auf der Verordnung eine Dosierungsangabe vermerkt sein muss. Dabei müssen die Einzel- und Tagesangaben beachtet werden. Außerdem müssen die Dosierungshinweise konkret formuliert sein: Angaben wie „bei Bedarf“ sind nicht ausreichend. Stattdessen kann die Formulierung beispielsweise „alle 3 Tage ein Pflaster aufkleben“ lauten.
Alternativ kann die Dosierung auch mittels Medikationsplan sichergestellt werden. Dann muss dem/der Patient:in eine schriftliche Anweisung mitgegeben werden. Dennoch muss auf dem Rezept der Hinweis „nach schriftlicher Anweisung“ aufgebracht werden. Ohne Dosierung darf das Rezept nicht beliefert werden.
Was tun bei falscher Dosierung?
Fehlt die Angabe, kann sie nach Rücksprache mit dem/der Ärzt:in von der Apotheke ergänzt werden. Wie sieht es jedoch aus, wenn die Dosierung eindeutig falsch ist? Dies ist beispielsweise der Fall, wenn bei Tabletten eine Pflaster-Dosierung vermerkt ist oder andersherum. Darf die Apotheke in diesem Fall die Dosierung ändern?
Handelt es sich um einen eindeutigen Fehler, so muss in jedem Fall der/die Verordner:in kontaktiert werden, um Klarheit zu schaffen. Apotheken dürfen nach Rücksprache die falsche Angabe ändern – allerdings muss daran gedacht werden, diese auch auf dem Durchschlag anzupassen. Auch der verbleibende Teil in der Arztpraxis muss geändert werden, damit die Angaben übereinstimmen. Alle Änderungen müssen mit Datum und Kürzel abgezeichnet werden.
Der/die Patient:in sollte über die Anpassung und die richtige Dosierung informiert werden, da sie eventuell auch falsch auf den Medikationsplan übertragen wurde. Grade bei Betäubungsmitteln sollte lieber einmal zu viel auf die korrekte Einnahme hingewiesen werden als einmal zu wenig.
Angaben, die auf einem BtM-Rezept nicht fehlen dürfen:
- Name, Vorname und Anschrift des/der Patient:in
- Ausstellungsdatum
- Arzneimittelbezeichnung, jeweils zusätzlich Bezeichnung und Gewichtsmenge des enthaltenen Betäubungsmittels je Packungseinheit, bei abgeteilten Zubereitungen je abgeteilter Form, Darreichungsform
- Menge in Gramm oder Milliliter, Stückzahl der abgeteilten Form
- Gebrauchsanweisung mit Einzel- und Tagesgabe oder ein Hinweis auf schriftliche Gebrauchsanweisung
- Bei Überschreitung der Höchstmenge in 30 Tagen „A“
- Name des/der verschreibenden Arzt:in, Zahnarzt:in oder Tierarzt:in, seine/ihre Berufsbezeichnung, Anschrift und Telefonnummer
- Unterschrift des/der Verschreibenden
- im Vertretungsfall der Vermerk „i.V.“