Anfertigung durch Apotheken

Evrysdi: Rekonstitution jetzt abrechnungsfähig

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Berlin -

Im März hatte die Europäische Arzneimittel-Agentur EMA Roche die Zulassung für das Medikament Evrysdi erteilt. Das Präparat wird zur Behandlung der 5q-assoziierten Spinalen Muskelatrophie (SMA) bei Patienten ab einem Alter von zwei Monaten eingesetzt. Das Pulver soll vor der Abgabe durch die Apotheke rekonstituiert werden. Bereits jetzt ist die Abrechnung dieser Leistung möglich.

Evrysdi enthält den Wirkstoff Risdiplam. Pro Flasche sind 60 mg des Arzneistoffes in 2 g Gesamtmenge Pulver enthalten. Vor der Anwendung muss das Arzneimittel rekonstituiert werden. In der Fachinformation heißt es hierzu: „Evrysdi muss vor der Abgabe von medizinischem Fachpersonal rekonstituiert werden. Es wird empfohlen, dass medizinisches Fachpersonal vor der ersten Einnahme des Arzneimittels die Vorbereitung der verordneten täglichen Dosis mit dem Patienten oder der Pflegeperson bespricht.“ Auch Apotheken sollen die pulvergefüllten Flaschen vor der Abgabe an die Eltern rekonstituieren.

Abrechnung möglich

Die Vergütung der Dienstleistung ist Teil der Ergänzungsvereinbarung zum Arzneiversorgungsvertrag mit den Ersatzkassen (vdek AVV) die eigentlich erst am 1. Januar, beziehungsweise 1. Februar in Kraft tritt. Für die Aufbereitung von Evrysdi gelten diese Daten nicht – die Abrechnung kann bereits erfolgen. Pro Flasche erhält die Apotheke 22 Euro. Die Rekonstitution wird dabei über eine Sonder-PZN abgerechnet.

Achtung: Eine Anmischung soll bedarfsorientiert erfolgen. Um Verwürfe zu vermeiden, muss die Apotheke bei der Verordnung eines Quartalsbedarfes somit Teilmengen in zeitlichen Abständen rekonstituieren. Die applikationsfertige Lösung ist 64 Tage verwendbar.

Dabei sollen Dosen direkt nach dem Aufziehen in die Spritze verabreicht werden. Länger gelagerte und bereits aufgezogene Dosen sollen verworfen werden. Evrysdi ist einmal täglich möglichst zur gleichen Uhrzeit einzunehmen. Nach der Verabreichung sollte Flüssigkeit getrunken werden, sodass sichergestellt werden kann, dass das gesamte Arzneimittel eingenommen wurde. Bei Schluckstörungen kann das Arzneimittel auch über eine Sonde gegeben werden. Die Sonde muss anschließend mit Wasser gespült werden.

Je nach Alter und Körpergewicht werden unterschiedliche Dosen gegeben. So erhalten Kinder zwischen zwei und 48 Monaten 0,2 mg/kg/KG. Kinder über zwei Jahren aber unter 5 Kilogramm Gesamtkörpergewicht erhalten 0,25 mg/kg/KG und Kinder über zwei Jahren mit einem Gesamtgewicht von über 20 Kilogramm erhalten 5 mg als Gesamtdosis.

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