Seit November vergangenen Jahres gehören Dosierhinweise zu den Pflichtangaben auf dem Rezept. Ein Jahr nach Einführung der neuen Regel kommt es hier und da immer noch zu Problemen. Vor allem Zahn- und Tierärzt:innen scheinen die Dosierungsangabe öfter zu vergessen.
Bei allen rezeptpflichtigen Präparaten müssen Mediziner:innen seit einem Jahr eine Dosierungsangabe auf die Verordnung aufdrucken. Anstatt einer konkreten Dosierung reicht auch das Kürzel „Dj“. Dabei steht das Kürzel für „Dosierungsanweisung vorhanden: Ja“.
Fehlende Dosierungen können nach ärztlicher Rücksprache oder durch Vorlage des Medikationsplans ergänzt werden. Diese Ergänzungen müssen von einem Apotheker/einer Apothekerin abgezeichnet werden. Tatsächlich kommt es immer noch vor, dass weder die konkrete Angabe vorhanden ist noch der Hinweis „Dj“. Nicht nur Human- sondern auch Zahn- und Tiermediziner:innen müssen die Angabe machen. Ohne Angabe droht eine Retax.
In der Arzneimittelverschreibungsverordnung heißt es hierzu: „Die Verschreibung muss enthalten: [...] 7. die Dosierung; dies gilt dann nicht, wenn dem Patienten ein Medikationsplan, der das verschriebene Arzneimittel umfasst, oder eine entsprechende schriftliche Dosierungsanweisung einer verschreibenden Person vorliegt und wenn die verschreibende Person dies in der Verschreibung kenntlich gemacht hat oder wenn das verschriebene Arzneimittel unmittelbar an die verschreibende Person abgegeben wird.“
Die generelle Angabe einer Dosierung ist auch bei T- und BtM-Rezepten notwendig. Bei T-Rezepten gelten dieselben Regeln wie bei rosa Rezepten. Bei BtM-Verordnungen hingegen muss die Dosierung nach BtMVV in Einzel- und Tagesmengen oder mit dem Hinweis „gemäß schriftlicher Anweisung“ verordnet werden.
Auch wenn Dosierungsangaben durch die Apotheke ergänzt werden dürfen, lautet die schlechte Nachricht: Fehlt die Dosierungsangabe, droht eine Retaxation. Ab dem vierten Quartal soll auf eine fehlende Dosierung geprüft werden – die Friedenspflichten sind beendet. Bei Barmer, DAK, TK, HEK, HKK und KKH sind die Apotheken vor einer Retaxation nicht mehr gefeit. Auch die AOK hat teilweise mit der Retaxierung begonnen.
Übrigens: Für BtM-Rezepte bestand nie eine Friedenspflicht – hier war eine eindeutige Dosierung bereits vor der Einführung der “DJ-Rezepte“ nötig.
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