Spiriva (Tiotropium) war das am häufigsten gegen die chronisch-obstruktive Lungenerkrankung (COPD) verschriebene Medikament. Im August vergangenen Jahres bekam der Topseller Konkurrenz vom Generikahersteller Teva: Braltus wurde mit dem Inhalator Zonda in den Markt eingeführt. Beide Hersteller schlossen Rabattverträge, Patienten wurden umgestellt. Was ist aber zu tun, wenn plötzlich das Aut-idem-Kreuz fehlt und das Rabattprodukt keinen Inhalator enthält?
Die inhalative Therapie spielt bei Lungenerkrankungen eine große Rolle. Als Wolke gelangen die Arzneistoffe direkt in die tiefen Atemwege. Die gezielte Applikation ermöglicht den Einsatz geringerer Wirkstoffmengen. Patienten müssen in der Handhabung der Inhalatoren geschult sein, um Fehldosierungen zu vermeiden. Daher kann es wichtig sein, dass die Betroffenen das Device während der Therapie nicht wechseln.
Wurde beispielsweise ein Patient auf den Zonda-Inhalator und das dazugehörige Braltus eingestellt, kann der Wechsel schwierig sein. Auch wenn die Dosierungen der einzelnen Kapseln identisch sind, können die Patienten durch die unterschiedliche Deklaration verunsichert sein. Teva labelt den Zonda-Inhalator Braltus mit der tatsächlich über das Mundstück abgegebenen Menge 10 µg Tiotropiumbromid. Das Original der Handihaler Spiriva deklariert die vordosierte Menge von 18 µg.
Zum anderen sind die verschiedenen Inhalatoren und Kapseln nicht kompatibel. Teva etwa gewährleistet nur für die Verwendung der Braltus-Kapseln im Zonda-Inhalator eine einwandfreie Wirkstofffreisetzung. Sollte in der Apotheke ein Austausch gefordert sein, sollte die Therapie mittels pharmazeutischer Bedenken oder Nachtragen des Aut-idem-Kreuzes sichergestellt werden.
Ein Beispiel: Ein Kunde bekommt vom Pulmologen eine Verordnung über Braltus 10 µg und den dazugehörigen Zonda-Inhalator. Ein Aut-idem-Kreuz gibt es nicht. Auf den Inhalator ist der Patient eingestellt und zur Handhabung von der Apotheke geschult. Laut Rabattvertrag der Krankenkasse müsste jedoch Spiriva abgegeben werden. Allerdings sieht Vertrag lediglich die Nachfüllpackung ohne Handihaler vor. Dieser sollte jedoch nicht mit Kapseln des Generikaherstellers beladen werden. Was also tun, um die Therapiesicherheit aufrecht zu erhalten?
Bestehen wie im geschilderten Fall Bedenken gegen den Austausch, kann die Apotheke Gebrauch von der Sonder-PZN 02567024 und dem Faktor 6 – Pharmazeutische Bedenken – machen. Die Begründung ist auf der Verordnung zu dokumentieren und abzuzeichnen. Eine andere Möglichkeit ist das Nachtragen des Aut-idem-Kreuzes durch den Arzt. Ist der Patient noch im Besitz seines alten Handihalers, kann dem Rabattvertrag entsprochen werden.
Tiotropium ist ein inhalativer, langwirksamer anticholinerger Bronchodilatator, der die verengten Atemwege für mindestens 24 Stunden erweitert. Braltus gibt es in drei Verpackungsgrößen mit 30, 60 und 90 Hartkapseln; zusätzlich gibt es eine Klinikpackung mit 15 Stück. Der Preis bei Produkteinführung betrug für 30 Hartkapseln plus Inhalator 57,52 Euro, für 90 Hartkapseln und drei Inhalatoren 108,59 Euro. Damit war das Generikum mehr als 15 Prozent günstiger als das Original und damit auf dem Niveau der Reimporte.
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