BtM: Wirkstoffhaltige Pflaster Alexandra Negt, 26.02.2021 13:25 Uhr
Schmerzpflaster werden zur Therapie von chronischen Schmerzen eingesetzt. Vor der ersten Anwendung sollte der Patient zur richtigen Anwendung beraten werden. Doch auch nach der Anwendung gibt es einige Punkte zu beachten, denn wirkstoffhaltige Pflaster wollen nicht nur richtig geklebt, sondern auch richtig entsorgt werden. Zum Zeitpunkt des Pflasterwechsels sind die transdermalen Systeme noch mit Arzneistoff beladen und bergen ein Missbrauchspotenzial. Ein Vordruck für den Patientenpass als Download gibt es hier.
Viele schmerzmittelhaltige Pflaster fallen unter das Betäubungsmittelgesetzt (BtMG). Die dermal zu applizierenden Darreichungsformen enthalten Wirkstoffe wie Fentanyl oder Buprenorphin. Hierbei handelt es sich um stark wirksame Analgetika aus der Gruppe der Opioide. Fentanyl und Buprenorphin binden mit hoher Affinität am μ-Opioidrezeptor und lindern dadurch zentral Schmerzen. Solch hochpotente Opioide gehören zur Stufe 3 des WHO-Stufenschemas zur Schmerzbehandlung und werden bei postoperativen sowie Tumorschmerzen gegeben.
Verordnung muss eindeutig sein
Bei der Belieferung eines BtM-Pflasterrezeptes muss die Verordnung auf Eindeutigkeit geprüft werden. Das Arzneimittel muss namentlich genannt sein. Sind andere identische Präparate am Markt, so muss der Rabattvertrag bei identischer Beladungsmenge, Freisetzungsrate und Applikationshöchstdauer beachtet werden. Das Präparat muss ausgetauscht werden. Anderenfalls kann der Arzt das Aut-idem-Kreuz setzen. Befürchtet Apotheker:in und PTA, dass der Patient die Pflaster bei einem Austausch nicht korrekt anwendet oder ein die Therapie aus anderen Gründen gefährdet ist, so können pharmazeutischen Bedenken geltend gemacht werden. Diese muss schriftlich kurz begründet und abgezeichnet werden. Auch die Sonder-PZN darf nicht vergessen werden. Danach kann eines der der vier preisgünstigsten Präparate nach §12 Rahmenvertrag abgegeben werden.
Weiterhin gilt: Ein rabattiertes Original hat Vorrang vor einem nicht rabattierten Import. Gleiches gilt auch im umgekehrten Fall. Original und Import gelten als identische Präparate – auch bei BtM. Somit schützt ein von Arzt oder Ärztin gesetztes Aut-idem-Kreuz nicht vor einem Austausch von Original und Import. Beim Austausch von BtM-Pflastern ist es wichtig, dass nicht nur die Beladungsmenge, sondern auch die Freisetzungsrate identisch sind. Was allerdings variieren darf, ist die Pflastergröße. Hierauf sollten Patient:innen bei einem Austausch aufmerksam gemacht werden, sodass es daheim nicht zu Überraschungen kommt.
Nicht alle Wirkstoffe eignen sich für die dermale Applikation. Die physikalisch-chemischen Eigenschaften der Substanz spielen bei der Auswahl der Darreichungsform eine besonders große Rolle. Je kleiner das Wirkstoffmolekül, desto besser kann es die Haut durchdringen. Die Applikation von transdermale Darreichungformen geht zudem mit der Vermeidung des First-Pass-Effekts einher, die Substanz liegt am Wirkort unverändert vor. Damit der Wirkstoff gleichmäßig über mehrere Stunden bis Tage aufgenommen werden kann, sollte bei Der Auswahl der Hautstellte auf einige Punkte geachtet werden.
Die Haut muss intakt sein. Stellen, die Wunden oder Hautreizungen aufweisen sollten nicht für die Applikation gewählt werden. Als gut geeignet haben sich die Brust, der äußere Oberarm oder die obere Rückenpartie erwiesen. Wer in seiner Mobilität eingeschränkt ist, der sollte sich bei der Klebung auf der Rückseite von einer weiteren Person unterstützen lassen. Die Pflaster sind einzeln in Peel-Packungen verschweißt. Nach dem Öffnen kann das Pflaster auf die saubere und weitestgehend fettfreie Haut aufgeklebt werden. Nach dem Entfernen einer eventuell vorhandenen Schutzfolie (Gebrauchsinformation beachten) kann das Pflaster mit der flächigen Hand gleichmäßig für bis zu 30 Sekunden angedrückt werden. Duschen, Baden und sogar Schwimmen ist mit den meisten Pflastern möglich. Nur zu heiß sollte das Wasser nicht sein. Das kann zum einen die Durchblutung der Haut zu sehr steigern, zum anderen kann die Klebeleistung nachlassen.
Keine Vorgaben zur konkreten Entsorgung
Eine gesetzliche Regelung zur Entsorgung der TTS gibt es nicht. Empfohlen wird eine sachgemäße und kindersichere Entsorgung nach dem Pflasterwechsel. In der Toilette sollten sie nicht landen. Patienten sollten das Pflaster in der Mitte nach innen so falten, dass die Klebeflächen aufeinander kleben. Anschließend kann das alte Pflaster in der Folie des neuen entsorgt werden. Die Pflaster wandern dann so oder in einem Kanüleneimer in den Hausmüll. Ein Blick in die Packungsbeilage liefert Hinweise für die richtige Entsorgung.